ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

Normale Version: Versicherungsschutz LED Kennzeichenbeleuchtung
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hey,

ich zerbreche mir die ganze Zeit schon den Kopf,
vllt. weiß der ein oder andere hier ja mehr:

Wenn ich mir eine nicht zugelassene LED-Kennzeichenbeleuchtung verbaue, ist dann automatisch IN JEDEM FALL der komplette Versicherungsschutz vom Auto weg? Erlischt die Betriebserlaubnis komplett, sodass mir die Weiterfahrt untersagt werden könnte??

Beste Grüße
Also so weit ich weiß nicht.
Falls es in einer Kontrolle der Rennleitung doch auffallen sollte,
könnte es sein das du das zurück bauen muß und dann deinen Rocco innerhalb
von einer gewissen Frist (7 Tage Huh ) nochmal bei der
Rennleitung vorstellen mußt.
Die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden, falls dadurch

* die Fahrzeugart geändert wird,
* infolge Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
* die Änderung zu einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führt (vgl. § 19 Abs. 2 StVZO).

Die bloße Möglichkeit, dass durch An- oder Umbau eine Gefährdung eintreten könnte reicht nicht aus um die BE erlöschen zu lassen. Vielmehr muß diese Gefährdung zu erwarten sein, OLG Köln NZV 97 283.

Tatbestandsnummer 349130:
"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen
eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen".
§ 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.1 BKat
Regelsatz: 5,00 Euro

Tatbestandsnummer 349136:
"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das
Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
lichttechnischer Einrichtungen".
§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat
Regelsatz: 20,00 Euro
Den kompletten Versicherungsschutz verlierst du NIE. Zumindest Haftpflicht...

Du kannst lediglich in regress genommen werden und dann wird aber erstmal geprüft inwiefern die Änderung in einem kausalen Zusammenhang mit dem Unfall stehen kann.

Maximal kannst du bis 5000€ in regress genommen werden, alles drüber bezahlt der Versicherer sowieso.
Erstmal tritt er ganz in Leistung und nach einer Prüfung wird dann, wenn ein Zusammenhang besteht, von dir verlangt die 5000€ an die Versicherung zu überweisen.
Durch die LED Kennzeichenbeleuchtung ist ja nun nicht gerade eine Gefährdung zu erwarten.
Normalerweise ist das Nummernschild dadurch noch besser zu erkennen.
Meinen Kollegen haben sie mit extrem blauen Birnen in den Scheinwerfern erwischt.
Solche wo man auf den ersten Blick schon sieht das die illegal sind selbst wenn sie aus sind.
Er sollte sie an Ort und Stelle umbauen.
Da er die anderen Birnen aber nicht mit hatte mußte er 10€ Strafe zahlen und durfte dann weiter fahren.
Allerdings mußte er am kommenden Tag seinen Wagen bei der Rennleitung nochmal vorstellen.
Leute,
lasst es doch einfach.
Diese was wäre wenn Spielchen haben doch echt keinen Sinn.
Das Risiko kann man nicht abschätzen und daher sollte das Thema eigentlich durch sein. Auch wenn man noch so gerne möchte.
Aber gabs nicht von Dectane oder nem anderen Kirmesbeleuchtungshersteller neulich diese LED-Kennzeichenleuchten mit Zulassung? Irgendwo hab ich die in nem Fred gesehen.
Habs gefunden:
Hersteller-Link
Hier der Fred dazu:
Thread
Hier gibts die auch ein paar Euro billiger Wink: Thread
Referenz-URLs