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Normale Version: Versicherungsfrage - Bitte um schnelle Hilfe
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Hi Leute,

als ich letzte Woche bei meiner besseren Hälfte war bin ich mit dem Zug angereist.
Als mir seine Eltern dann für einen Schwimmbadbesuch ihr Auto ausgeliehen haben, nahm das Unglück seinen Lauf. Schon als mir der Vater erklärte, dass man seinen Toyota Automatikwagen abstellen muss, indem man den Schalthebel auf "N" stellt und dann die Feststellbremse anziehen überkam mich ein komisches Gefühl, weil ich eben nur das "P" kenne und die Handbremse auch nicht anziehe wenn ich auf fast ebener Fläche parke.

Auf jeden Fall sind wir am Abend nochmal kurz einkaufen gefahren.
Das Auto hatte sich dann nach dem abstellen selbstständig gemacht weil ich in ein Gespräch vertieft vergessen habe die Handbremse anzuziehen bzw. fest anzuziehen.
Der Wagen ist dann auf dem minimal abfallenden Parkplatz rückwärts in die Tür eines parkenden Wagens (etwas älterer Passat 3BG Limousine) gerollt.

Es stellte sich glücklicherweise heraus dass sich die Geschädigte und die Eltern meines Freundes gut kennen.
Nun haben sie den Schaden schätzen lassen und kamen auf 1700€ Ö.ö
Angeblich wäre es nicht möglich die Tür auszubeulen.

Nun stellt sich die Frage wie wir das mit der Versicherung am besten regeln können, sodass der Schaden sich möglichst gering hält. Zahlt die?
Sollen die Eltern sagen sie seien selbst gefahren? Oder lieber nicht?

Habt ihr da eine Idee? Im Internet finde ich leider keine wirklich fruchtbaren Ergebnisse.....

ihr würdet mir damit wirklich unglaublich helfen.

Vielen Dank!!
Hast du eine Privathaftpflicht?

Wenn ja nutze die einfach.
So steigt die Versicherung beim Fahrzeughalter auch nicht.

Ist sicherlich einen Versuch wert.
Danke für die schnelle Antwort =)

Werde meinen Vater mal diesbezüglich fragen.
Kann geclosed werden Smile
Huiii das gefährliche Halbwissen schlägt wieder zu!!!

Die Privathaftpflicht zahlt diesen Schaden definitiv nicht!!!!!

Es muss über die KFZ Haftpflicht abgewickelt werden.
Schaut in der police nach ob Partner Rabatt also Schwiegermami und papi versichert sind oder jeder das Fahrzeug bewegen darf!

Wenn Partnerrabatt besteht dann gebt bei der Versicherung an das Schwiegerpapi das angestellt hat.

Bei 1700 euro Schaden sag ich jetzt mal ausm Handgelenk das es Privat zu zahlen keine bessere Lösung ist.

Falls du weitere Fragen hast leg los!!!
Richtig, die Private Haftpflicht greift niemals im Kfz Bereich, eben weil es dafür die Kfz Haftpflicht Versicherung gibt Wink

Wenn Du bei der Versicherung deiner Schwiegereltern nicht als Fahrer gemeldet bist wird es schwierig.
Alles eine Frage der Betrachtung.

" Beim beladen meines Fahrzeuges geriet der bereitstehende Einkaufswagen ins Rollen.
Bevor ich eingreifen konnte kollidierte er mit der Fahrzeugtür des Herrn X. "

Schwups -> Privathaftpflicht Wink

Wenn der Geschädigte ein guter Bekannter ist spricht sicherlich nichts dagegen.
Schon wieder falsch das wäre ein klassischer Be- und Entladeschaden!
Da wäre wieder die KFZ Haftpflicht im Spiel.

Was hier für Versicherungsbetrug tips gegeben werden hammerhart!

Erleb so schlaue Aktionen öfter. Wenn ein Gutachter nur das Schadenfoto sieht sagt er dir was es war Einkaufswagen oder PKW.
sehe ich auchso allerdings weiss ich aus verlässlicher Quelle dass zumindest bei meiner Versicherung ein nachtägliches angeben eines andern Fahrers, der eigentlich nicht mitversichert ist, lediglich die Kosten verursacht die angefallen wären, wäre er ab der letzten Abrechnungsperiode mitversichert. Aus dem Grund bin ich auch alleine als Fahrer eingetragen Big Grin
@ Rocco122

bei den meisten Versicherungen geht das auch, aber mit einer Vertragsstrafe zusammen ;-)

Wie oben schon erwähnt greift die Privathaftpflicht nicht.
Es muss über die Kfz-Haftpflicht laufen. Der eigene Schaden muss über eine Vollkasko laufen, sofern denn eine existiert.

Wenn dann sollte man sagen: " Ich ging mit meinem Einkaufswagen spazieren, dabei rutschte mir dieser aus der Hand. Er war vollbeladen mit Stahlbetonplatten und etwas getunt. Und zwar mit einem Breitbaubodykit. Damit traf er leider gegen das geparkte Fahrzeug des Anspruchstellers."

Spaß beiseite, jeder Gutachter sieht sofort was abgeht ;-)
Oh oh,
ich glaube ihr habt hier etwas missverstanden?!
Ich meinte mit dem "Wagen" natürlich nicht den Einkaufswagen, sondern das Auto selbst.
War etwas unglücklich formuliert.

Das Auto ist weggerollt als ich schon im Supermarkt war.


Ausgegangen ist die Sache nach einem Gespräch mit dem Versicherungsmenschen nun folgendermaßen:

-Da genügend freiraum zur nächsten SFR-Gruppe und Rabattretter keine Hochstufung

-Schaden am Geschädigten Auto wird komplett von der Haftpflicht bezahlt.


PS: Ich wäre dafür, dass man Fahrschüler mal ein wenig darüber aufklärt wie man sich bei einem kleineren Verkehrsunfall besonders hinsichtlich Versicherung, etc. zu verhalten hat. Ich habe das Gefühl, dass ich nicht der Einzige junge Fahrer bin der mit diesen Fragen immer wieder zu Mami oder Papi rennen muss.
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