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Normale Version: Rieger Heck Probleme TÜV
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Hey Leute

da in Deutschland anscheinend das Problem noch nicht aufgetreten ist frag ich mal hier nach:

habt wer von euch das rieger-heck montiert bzw. ein anderes Tuning heck?

War gester beim TÜV und es gab Probleme da meine hintere Abschleppöse nicht zugänglich ist.
Laut Gutachten muss sie auch nicht zugänglich sein.
TÜV meine egal. Laut Gesetz schon.

Wie habt ihr dann das Problem geregelt?
Es ist doch keine Pflicht hinten einen Hacken zu haben.Huh
Du musst so weit ich weiss nur abgeschlept werden können und nicht selbst abschleppen.
so ist es...ich hab meinem rocco die R-heckschürze nachgerüstet und da ist nicht mal eine abdeckung bzw aussparung vorgesehen das man an die dahinter liegende abschleppöse kommt
aehm sorry aber doch ist es! in österreich muss man hinten u. vorne den abschlepphacken einschrauben können! bei meinen alten auto hatte ich ein gitter vor dem gewinde (auch RiegerHeckansatz) mein prüfer meinte dann so "da kommt man aber nicht richtig dazu!?" !wtf! also ich zange genommen u. gitter eingeschnitten dass man es runter drücken kann u. zum einschraubgewinde kommt!

so long, adios
Aber was ist wenn man in Österreich einen R bestellt?
Hat der dann hinten in der Schürze eine Öffnung?
nun ja generell gilt die sehr seltsame regelung: alles was von werk aus so ist; ist gut so *vogel* wobei es leicht sein könnte dass der österreichische ne ausnehmung hat!??! -> mal dave-aut fragen?!
gleiches beispiel ist ja z.b.: bei porsche...die autos sind generell unter 11cm bodenfreiheit was ja in österreich untersagt ist aber trotzdem, da von werk aus, legal!
(07.06.2011 10:50)Scirocco83 schrieb: [ -> ]wobei es leicht sein könnte dass der österreichische ne ausnehmung hat!??! -> mal dave-aut fragen?!

Nein, auch der "österreichische" R hat keine Ausnehmung, fällt daher wohl in die Kategorie "ab Werk erlaubt" Smile
Außerdem würde VW für so einen kleinen Markt wie Österreich wohl kaum eine extra Schürze produzieren...
also laut TÜV Austria ist es so, habe mal ne mail geschickt:

"Die Abschleppöse muss zugägnig sein, denn im Falle eines Unfalls-Bergung muss das Fahrzeug abgeschleppt werden können und die Ösen zugängig.

Es ist gemäß dem Kraffahrrecht 1967 nicht gestattet die Verkehr und Betriebssicherheit herabzusetzten."


also muss ich gucken wie ich das hin bekomme,....
(07.06.2011 21:33)BlueRocco schrieb: [ -> ]
(07.06.2011 10:50)Scirocco83 schrieb: [ -> ]wobei es leicht sein könnte dass der österreichische ne ausnehmung hat!??! -> mal dave-aut fragen?!

Nein, auch der "österreichische" R hat keine Ausnehmung, fällt daher wohl in die Kategorie "ab Werk erlaubt" Smile
Außerdem würde VW für so einen kleinen Markt wie Österreich wohl kaum eine extra Schürze produzieren...

Aber ev. ist es beim R so,daß sie schon zugängig ist. Zumindest sieht aus auf den Fotos so aus,als wenn sich die Abschleppöse hinten genau hinter dem rechten Rückstrahler befindet.
Angeblich(Hab kein R Heck kann man die wieder ausklippsen,in dem man von unten hinter die Schürze greift.
Der R Golf hat eine Abdeckung ,wenn ich mich nicht verschaut habe.
Also Zufall oder doch gewollt von Vw.Big Grin Oder zumindest für den Tüv reicht das aus.Big Grin
Das kann natürlich sein, das weiß ich nicht. Nixweiss

Ich wollte damit eigentlich nur sagen, dass sie keine extra dafür vorgesehen Ausnehmung wie die normale Schürze hat.
Bin bisher auch noch net auf die Idee gekommen, bei einem R von unten reinzugreifen und den Rückstrahler rauszuclippsen Big Grin
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