ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

Normale Version: hilfe Wurde gedrängelt
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Hallo gesten Abend nach der Arbeit fuhr ich über die Autobahn nach Hause. Auf dem Stück ist 100 erlaubt und ich fuhr sicher schon 120. Plötzlich kam von hinten ein Golf an, fuhr in Schlangenlinien dicht auf, betätigte Lichthupe usw. Hab dann mein Tempo auf die erlaubten 100 verringert , da fuhr er noch dichter auf. Hab ihm dann den Handwischer gezeigt. Darauf bemerkte ich im Rückspiegel, wie er sein Handy zückte. Wollte sicher nen Bild machen.
Nun die Frage darf er so ein Foto einfach von mir machen und als Beweismittel verwenden?
Hin kommt das er nen km weiter gleich die nächste Abfahrt genommen hat. Also das ganze drängeln und überholen hat ihm nix genützt.

Ich war alleine und kann wenn was kommt ja auch schlecht beweisen, dass er mich dich ganze Zeit gedrängelt und genötigt hat.
(28.04.2012 07:00)Dante schrieb: [ -> ]Hallo gesten Abend nach der Arbeit fuhr ich über die Autobahn nach Hause. Auf dem Stück ist 100 erlaubt und ich fuhr sicher schon 120. Plötzlich kam von hinten ein Golf an, fuhr in Schlangenlinien dicht auf, betätigte Lichthupe usw. Hab dann mein Tempo auf die erlaubten 100 verringert , da fuhr er noch dichter auf. Hab ihm dann den Handwischer gezeigt. Darauf bemerkte ich im Rückspiegel, wie er sein Handy zückte. Wollte sicher nen Bild machen.
Nun die Frage darf er so ein Foto einfach von mir machen und als Beweismittel verwenden?
Hin kommt das er nen km weiter gleich die nächste Abfahrt genommen hat. Also das ganze drängeln und überholen hat ihm nix genützt.

Ich war alleine und kann wenn was kommt ja auch schlecht beweisen, dass er mich dich ganze Zeit gedrängelt und genötigt hat.

Moin, was soll denn da kommen ? Du bist vorschriftsmäßig gefahren... Wink
Und was sollte er mit dem Bild beweisen ? Das ER zu dicht aufgefahren ist ???
Keine Gedanken machen...
Da wird nichts passieren.
Der wird sich nicht die Mühe machen und dich anzeigen. Erst recht nicht wenn der Schaumschläger beim fahren noch Zeit findet sinnlose Bilder zu machen die keinerlei Beweis darstellen.

Gruß
Marcel
Außerdem darf das Handy während der Fahrt nicht benutzen, das bedeutet er würde sich erst mal 80€ und nen Punkt einhandeln^^
Ob sich das rentiert?! XD
Du warst also auf einer AB unterwegs... Darf ich fragen, auf welcher Fahrspur du warst, als der "Drängler" von hinten kam?

Falls es nicht die rechte Fahrspur war (was ich vermute), wer oder was hat dich gehindert, auf dieser (rechten) zu fahren...?

Falls du auf einer Überholspur - also nicht auf der rechten Fahrspur warst, ist das grundlose und damit für den Hintermann unvorhersehbare Herunterbremsen eine grobe Verkehrsgefährdung!

Es ist weder dein Recht, noch deine Aufgabe, die Einhaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in irgendeiner Form zu erwirken oder herbei zu führen...!

G_Merrick
Ich war am überholen, da die rechte Spur dicht war. Und ich war schneller als der Verkehr auf der rechten seite
Das ändert einiges. Außerorts (und da zählt die AB zu) ist Lichthupe und Hupe ein legales Mittel um die Überholabsicht anzuzeigen. Dann zu verlangsamen so wie du ist echt daneben. In dem Fall bist also du das Problem. Wink Anzeigen wird er dich aber trotzdem nicht, mal ehrlich das macht doch keiner wegen einer vergleichsweise harmlosen Lapalie (Scheibenwischer zeigen).
Scheibenwischer zeigen ist sowas wie Mittelfinger? Kenne ich noch garnicht. :-)
Ich habe mich korrekt verhalten in meinen Augen. Der Verkehr vor mir zwang mich ja dazu meine Geschwindigkeit zu verringern.
Dadurch dass ich dann langsamer wurde und ich nur ne 85ps Klitsche hatte, die naturlich länger braucht um wieder flott unterwegs zu sein, hing er mir gleich auf der Stange mit permanenten Fernlicht. Wie gesagt, es herrschte Dichter Verkehr auf beiden Seiten, somit war ein schnelles wechseln auf die rechte Spur unmöglich.
(28.04.2012 11:17)G_Merrick schrieb: [ -> ]Du warst also auf einer AB unterwegs... Darf ich fragen, auf welcher Fahrspur du warst, als der "Drängler" von hinten kam?

Falls es nicht die rechte Fahrspur war (was ich vermute), wer oder was hat dich gehindert, auf dieser (rechten) zu fahren...?

Falls du auf einer Überholspur - also nicht auf der rechten Fahrspur warst, ist das grundlose und damit für den Hintermann unvorhersehbare Herunterbremsen eine grobe Verkehrsgefährdung!

Es ist weder dein Recht, noch deine Aufgabe, die Einhaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in irgendeiner Form zu erwirken oder herbei zu führen...!

G_Merrick

Hier hat niemand was von grundlos geschrieben !

(28.04.2012 11:56)RoccoViper schrieb: [ -> ]Das ändert einiges. Außerorts (und da zählt die AB zu) ist Lichthupe und Hupe ein legales Mittel um die Überholabsicht anzuzeigen. Dann zu verlangsamen so wie du ist echt daneben. In dem Fall bist also du das Problem. Wink Anzeigen wird er dich aber trotzdem nicht, mal ehrlich das macht doch keiner wegen einer vergleichsweise harmlosen Lapalie (Scheibenwischer zeigen).

Jau, is klar. Und genauso legal ist in deinen Augen wahrscheinlich das auffahren bis auf die Stoßstange... Unglaublich.
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