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Normale Version: Händler hat an Lackierung gespart... Was kann ich tun ?
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Hi,
Ich habe folgendes Problem. War gestern mein Auto waschen und dann ist mir in einem bestimmten Blickwinkel aufgefallen das der Lack von meiner Frontschürze nicht zum Rest passt. Hab Deep Black Perleffekt und die Frontschürze ist bei genauem hinesehen nur schwarz... Erst dachte ich das ist weil der Lack anders aussieht auf Kunststoff aber nachdem ich dann Front mit Heckschürze verglichen habe war klar das das niemals Deep Black Perleffekt ist...
Das Problem ist die Schürze vorne hab ich vor ca. 2 Jahren nach einem kleinen Unfall mit der Garage Big Grin neu bekommen und wurde auch vom VW Händler (Ich sag extra nicht Freundlicher weil es der größte Ranzladen in der Umgebung ist Wink ) lackieren lassen.
Hab ich noch irgendwelche Ansprüche nach 2 Jahren oder muss ich mich damit abfinden weil es mir vorher nicht aufgefallen ist?

Danke schonmal im vorraus für eure Antworten
Das wäre mir ehrlich gesagt zu peinlich es zwei Jahre lang nicht gesehen zu haben um dann damit um die Ecke zu kommen... Aber auf das Gesicht von dem Händler bin ich gespannt. Muss dann aber eine gute Schlechtarbeit gewesen sein Wink
In den zwei Jahren hättest du das ganze noch 10 mal woanders lackieren lassen können. Ich denke da geht nix mehr!
Zitat:Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


Zitat:§ 438
Verjährung der Mängelansprüche

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im Übrigen in zwei Jahren.

(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.

(4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
Ja peinlich ist das schon irgendwie Big Grin aber da ich noch knapp unter 2 Jahren bin werde ich es morgen mal ausprobieren. Dank euch Wink


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Viel Glück und die Kamera für den Gesichtsausdruck nicht vergessen Wink
So schlecht kann ers garnicht lackiert haben wenn du 2jahre brauchtest es zu entdecken.
Ich kontroliere sowas sofort.Hast du dies nicht gemacht?
Bin mal gespannt zu hören was dabei rum kam ^^
ich auchWink Sowas könnte mir nämlich auch jederzeit passieren (mal abgesehen davon, dass mein Auto weiß ist und ich da eine in schwarz falsch lackierte Schürze wohl schneller bemerken würdeBig Grin), weil ich da einfach keinen Blick für habe und ein echter Nachtmensch bin was mein Auto anbelangt (da sieht man sowas aber nicht).
Hatte den Wagen abends abgeholt und dann hab ich natürlich nichts mehr gesehen . Am nächsten Tag nochmal genauer drübergeschaut und nichts bemerkt weil das wirklich schwer ist dem Unterschied zu sehen Wink naja aber vorgestern halt bei Sonne und als ich von schräg oben draufgeschaut habe hat man das voll gesehen .
Naja Fahr gleich zu nem Lackierer der sich das anschaut und wenn der mir bestätigt das das nicht der richtige Lack ist gibt's ramba Zamba beim Händler Big Grin


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Nach zwei Jahren Ramba Zamba?
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