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Normale Version: Gewährleistung beim Autokauf
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Hallo zusammen,

habe 3 Fragen zum Thema "Gewährleistung" beim Gebrauchtwagenkauf

1. Kann diese Gewährleistung auf einen anderen Händler geschrieben werden?

2. Muss beim Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistung schriftlich vermerkt sein?

3. Was ist, wenn im Kaufvertrag nichts von Gewährleistung steht? Gilt dann die gesetzliche 2 Jahres Gewährleistung?

Gruß
Sebastian
Die gesetzliche Gewährleistung gibt es bei Gebrauchtwagen nicht!
Das Stichwort heißt hier: Sachmangelhaftung.
Wenn ein Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftritt, muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden nicht schon bei Verkauf vorhanden war. Danach gilt die Beweislastumkehr und der Kunde muss beweisen, dass der Schaden schon bei Verkauf vorlag!
Deswegen empfehle ich die Gebrauchtwagengarantie abzuschließen!
Oder einen Neuwagen mit gesetzlicher Gewährleistung und meist plus Herstellergarantie.
Danke für deine Antwort, bin jetzt aber trotzdem nicht schlauerBig Grin

Seit dem 1. Januar 2002 gilt neues Gewährleistungsrecht!

Seit 2002 gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel, eingeschlossen natürlich Neu- und Gebrauchtwagen. Der Endverbraucher hat bei Neukäufen dann die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält u. a. das Recht auf Nachbesserung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers.
Gewährleistung ist die Sachmängelhaftung. Wink

Für Gewerbetreibende gilt immer 2 Jahre. Wenn es vertraglich festgehalten wird, kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden.

Nur bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden.
(21.05.2012 19:02)FO308 schrieb: [ -> ]Gewährleistung ist die Sachmängelhaftung. Wink

Für Gewerbetreibende gilt immer 2 Jahre. Wenn es vertraglich festgehalten wird, kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden.

Nur bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden.

Genau so sieht´s aus!Smile
Solltest du also ein Fahrzeug bei einem Händler erwerben und dieser schreibt nicht explizit die Gewährleistung auf ein Jahr im Kaufvertrag runter (was aber nur ganz selten passiert in der Praxis), hast du automatisch die gesetzlichen 2 Jahre.

Eine Übertragung ist meines Wissens nicht machbar. Wie auch? Welcher Händler würde diese denn freiwillig übernehmen wollen?Nixweiss

Gruss, Niels
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