09.04.2013, 20:53
Also, er ist in der Beweispflicht und Nachweispflicht.
Es wird schwer sein zu beweisen, dass die Reifen von Beginn an diese Mängel hatten.
Grundsätzlich gilt, dass du keine Gewährleistungspflicht hast weil es ein Privatverkauf ist. Hier greift das BGB und laut deiner Anzeige hast du nach bestem Wissen dem Käufer die Gebrauchsspuren aufgezeigt.
Insbesondere, weil er die Mängel nicht sofort, sondern erst nach dem verstreichen einer Zeit geltend macht, sind die Ansprüche gleich 0.
Ferner hat er die Reifen bereits montiert, somit ist dieser Mangel in keiner weise auf dich zurück zu führen sondern eher auf die unsachgemäße Handhabung durch ihn.
Also mach dir keine Kopf.
Es wird schwer sein zu beweisen, dass die Reifen von Beginn an diese Mängel hatten.
Grundsätzlich gilt, dass du keine Gewährleistungspflicht hast weil es ein Privatverkauf ist. Hier greift das BGB und laut deiner Anzeige hast du nach bestem Wissen dem Käufer die Gebrauchsspuren aufgezeigt.
Insbesondere, weil er die Mängel nicht sofort, sondern erst nach dem verstreichen einer Zeit geltend macht, sind die Ansprüche gleich 0.
Ferner hat er die Reifen bereits montiert, somit ist dieser Mangel in keiner weise auf dich zurück zu führen sondern eher auf die unsachgemäße Handhabung durch ihn.
Also mach dir keine Kopf.

Grundsätzlich (und laut BGB) gilt die Gewährleistungspflicht auch bei Privatkäufen
Antwort von EBAY: ich hätte die Annahme durch den Paketdienst verweigern müssen. So könne man jetzt nicht ausschließen, dass es sich um einen Transportschaden handelt
Ja sicher, ein gefälschtes Gutachten ist durch einen Transportschaden entstanden
Ich habe dann auch noch meine Rechtschutzversicherung, die selber einen Vorabcheck über meinen Makler anbietet, kontaktiert und die haben auch sofort geschrieben, dass ich keinerlei rechtliche Handhabe gegen den Verkäufer hätte, weil ich in der alleinigen Beweispflicht seie und jetzt ja nicht mehr nachwiesbar seie, ob das wirklich die Felgen sind, die er damals geschickt hat....