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Normale Version: ebay und seine Tücken...
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Hallo liebe Forengemeinde,
ich hab Anfang Februar ein Autoradio auf ebay verkauft. Hab mich noch gefreut da es für relativ gutes Geld weg gegangen ist...
Ein paar Wochen später ruft mich der Käufer an das Radio würde keine DVDs abspielen. Ich ihm das Vorgehen mit dem Rosa Kabel und der Handbremse erklärt. Ein paar Tage später wieder ein Anruf, dass CD Laufwerk würde gar nicht funktionieren.
Da hab ich mir erstmal gedacht mhh. Ich hatte natürlich zuvor alle Funktionen getestet und ich hatte auch schon genug Leute im Auto die bezeugen können das alles einwandfrei funktiert (hat). Ich habe dem Verkäufer dann geraten, wenn wirklich etwas defekt ist, bei DHL eine Schadensmeldung zu machen. Ich weiß nicht ob er es wirklich gemacht hat, jedenfalls kam ein paar Wochen später wieder ein unfreundlicher Anruf. Ich sollte das Radio zurück nehmen sonst Anwahlt etc..
Nunja ich hab ihm versucht meinen Standpunkt deutlich zu machen. Ich hab ein funktionsfähig Gerät abgeschickt und soll etwas das womöglich durch ihn defekt ist wieder zurück nehmen.
Das Ende vom Lied ist, dass ich nun ein Schreiben von seinem Anwahlt bekommen habe. Ich sollte den Kaufpreis + Bearbeitungsgeühren zurück erstatten. Ich werde mir natürlich in diesem Fall auch einen Anwahlt nehmen. Versteht mich nicht falsch, wenn ich ihm etwas defektes, oder sogar nur etwas womöglich defektes geschickt hätte, würde ich das Radio sofort zurück nehmen. Ich kann auch seinen Ärger verstehen (sofern das Ganze nicht nur wegen dem recht hohen Kaufpreis so abläuft)
Die Sache ist halt das ich mir zu 100% sicher bin und auch mehr als 3 Zeugen vorweisen kann.
Hat einer von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sagen wer hier im Recht ist?
Ich würde mal sagen Privatverkauf ohne Garantie und oder Rücknahme. Da du bezeugen kannst das das Radio vor den Versand einwandfrei ging und das nicht nur du sondern mehrere Leute bezeugen können musst du eigentlich überhaupt nichts machen. Lass ein Gegenschreiben aufsetzen und schick es zurück mit einer Stellungnahme sowie den Namen der Zeugen. Da er offensichtlich nicht mal wusste wie es eingebaut und verkabelt wird kann man davon ausgehen das er es beschädigt haben könnte aufgrund seines nicht vorhandenen Wissens.


LG

Cutty
Hast du es als Privatmann verkauft und die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?
Dann kannst du das aussitzen.
Ein Link zum Angebot wäre hilfreich sofern noch vorhanden

LG

Cutty
Das Ganze ist nun schon 2 Monate her und die Auktion wurde von ebay gelöscht bzw. steht mir in der Übersicht zumindestens nicht mehr zur Verfügung. Garantie, Gewährleistung und Umtausch habe ich allerdings ausgeschlossen und darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.
Dann entspann dich. Schalte den Anwalt trotzem ein und keine sorge

LG

Cutty
(15.04.2013 21:59)scar007 schrieb: [ -> ]Garantie, Gewährleistung und Umtausch habe ich allerdings ausgeschlossen und darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.
Immer wieder das Gleiche, viele meinen das wäre bei Privatverkauf einfach auszuschliessen. Hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrle...-ebay.html

oder hier

http://testberichte.ebay.de/Ausschluss-d...0001719281

ein bisschen Lesestoff Wink
Die Masche kenne ich. Hast du Bilder mit der Seriennummer? Hoffentlich ja, mir wollte jemand auf diesem Weg seinen defekten DVD Player unterschieben. Als das Teil ,hier ankam und die Seriennummer verschieden war gab es nix.
Es ist und bleibt trozden ein privatverkauf. Der TE hat das Radio nach bestem Gewissen und Wissen als in Ordnung ohne defekte Verkauft. Es ist kein Händler somit besteht auch keine Gewährleistung. Er muss einzig und allein den Artikel zurücknehmen wenn man ihm arglistige Täuschung nachweisen kann oder er bewusst dad Radio defekt verkauft hätte. Da er aber bezeugen kann mit mehreren Personen das das Radio einwandfrei lief und zusätzlich der Käufer wohl mit mangelnden Fachwissen das Radio einbauen und anschließen wollte ist ein defekt seinerseits nicht auszuschließen. Sollte er wieder erwarten diesen defekt nicht zu verschulden haben und das auch belegen kann so kann nur noch das Versandunternehmen für den Schaden zu rate gezogen werden. Hat man keine Bilder o.ä. gemacht von Verpackung etc hat man sp oder so schon verloren zumal er ja schon herumexperimentiert hat wie man wo welche Kabel einbauen sollte.

An deiner Stelle geh zum Anwalt frag nach wie es aussieht und erkläre den genauen Sachverhalt. Dann wird er dir schon sagen ob du reagieren solltest oder eben nicht. Und sofern du eine negative Bewertung bekommen solltest , kannst du unter der Bewertung Stellung dazu nehmen und bei nicht wahrheitsgemäßer Bewertung diese sofern du beweisen kannst das du im Recht bist von eBay diese löschen lassen.

Halt uns auf jedem Fall auf dem laufenden.

LG

Cutty
(16.04.2013 07:13)Cutty schrieb: [ -> ]Es ist kein Händler somit besteht auch keine Gewährleistung.
Wieso werden eigentlich immer solche falschen Informationen verbreitet Huh Das BGB unterscheidet hier nicht nach Privat oder Händler Wink
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