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Normale Version: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen
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LIP-R

Hallo Leute,

ich bin noch am überlegen ob ich mein Fahrwerk noch tiefer drehe als jetzt die TÜV Höhe ist.Fahne

Was kann mir da passieren wenn mich die Sheriff's anhalten und das mitbekommen?

Der TÜV Mensch meinte mit Glück gibts ne Mängelkarte und wenn man Pech hat wird der Wagen stillgelegt Nixweiss

Hier sind doch auch viele tiefer als im Gutachten Steht Tongue

Habt hier wer schon mal Erfahrungen damit gemacht?
(24.05.2013 07:50)LIP-R schrieb: [ -> ]Der TÜV Mensch meinte mit Glück gibts ne Mängelkarte und wenn man Pech hat wird der Wagen stillgelegt Nixweiss

Ich denke mehr gibt es dazu nicht zu sagen, dass ist streng genommen erlöschen der Betriebserlaubnis und sollten dich die Sheriff`s anhalten, kommt es ganz darauf an wie es der einzelne sieht. Darauf ankommen lassen würde ich es nicht, das größte Probleme dürfte nicht sein was ist wenn ich angehalten werde, sonder was passiert bei einem Unfall und es wird nach gewiesen, dass das Auto tiefer als eingetragen war.
MfG
Letzteres ist das eindeutig größere Problem, welches aus sowas hervor gehen kann! Dass ein Polizist die Höhe nachmisst ist eher seltenWink
Sorry aber das ist absolut verantwortungslos. Diese Frage sollte sich gar nicht erst stellen.
Wozu sollte man das überhaupt tun?

Die Abnahme wird doch sicherlich bei niedrigster zulässiger Höhe erfolgt sein.
Und da wird bei allen Gewindefahrwerken bereits der Federweg knapp. Noch
tiefer und die Karre wird unfahrbar, es drohen Schäden an Fahrwerk und Auto,
komfortabler wird's auch nicht und vor allem wird das Fahrverhalten kriminell.

Oder meinst du, dass TÜV und Hersteller bei der Erstellung des Gutachtens
bzw. bei der Konstruktion des Fahrwerks völlig gepennt haben? Die haben sich
die Festlegung des Einstellbereichs gründlich überlegt und wären sicherlich
gerne tiefer gegangen, wenn sie es hätten verantworten können. Schließlich
kennen sie die Bedürfnisse der Kunden.

Ein Scirocco R muss sich in erster Linie schnell und sicher bewegen lassen.
Und das geht nur im richtigen Einstellbereich.
Damit erlöscht Deine Betriebserlaubnis - dazu eine "Erfahrung" die ein Bekannter vor ein paar Jahren gemacht hat.

Das Gewindefahrwerk war mit Höhe und Restwindungen im Schein eingetragen - nach der Abnahme hat er das Fahrwerk
noch ein ganzes Stück runtergereht, als er auf einer Landstraße unterwegs war, hat ihm nach einer Bodenwelle, die er
viel zu schnell genommen hatte, der Kotflügel den Reifen gekillt auf der Beifahrerseite hinten, darauf hin ist er von der
Straße abgekommen - Das Auto war totalschaden und auch ein Flurschaden ist entstanden - mein Bekannter hat ohne
größere Verletzungen überlebt (im Auto war ein Käfig), das Auto wurde dann Untersucht weil ein Gutachter wissen wollte
wie es dazu kam dass der Reifen der Länge nach an der Kante aufgeschnitten war - es wurde das viel zu tiefe Fahrwerk
bemerkt worauf ihm seine Versicherung die Regulierung verweigerte da das Auto ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren
wurde - ich denke nicht dass ich hier noch schreiben muss wie teuer es ist eine Böschung abzubaggern weil darin Motoröl
versickert ist und Benzin ausgelaufen ist...

Tut mir leid wenn ich das so schreibe, aber wer sowas macht ist wohl ein Idiot, denn das ist Verantwortungslos und Hirnrissig!

Ich hatte meinen damaligen Golf auch sehr sehr tief (vielleicht suche ich mal Bilder raus), da war ein Bordstein ein unüberwindbares Hinderniss - das war SO TIEF eingetragen, es liegt im ermessen des Prüfers ob er es Dir einträgt oder nicht - mein Prüfer war selbst "Tuning-Fan" und hatte da ehr weniger Probleme...

ABER

Selbst wenn Dir der TÜV was einträgt und es kommt daraufhin zu einem Unfall bist Du nicht gegen alles abgesichert, auch
ein TÜV-Gutachten kann vom Sachverständiger bzw. von der Versicherung angefochten werden.
Hi kann euch ganz genau sagen was es gibt wenn er tiefer ist als eingetragen!!
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Musste das am 1 April mit erleben da hatten se mich rausgezogen.
Das ist nur Geld machereri
Hmm mein TÜV hat die Höhe ab Boden bis Kankte Kotflügel eingetragen. Restgewimde wurde nicht gezählt...
Das ist keine Geldmacherei.
Das ist fahren ohne Betriebserlaubnis.
Das Fahrzeug wurde nunmal nicht in der Tiefe geprüft
Kleine Anekdote damit einige Leute mal aufwachen.

Ich hatte einen schweren Autounfall. Und zwar zog jemand auf der Autobahn raus. Ich bremste und wich nach links aus und quetschte mich zwischen Planke und ihm durch. Es fand eine Berührung statt.
Anschließend überschlug ich mich rechts neben der Autobahn mehrfach.
Ins Schleudern gekommen bin ich durch den unterschiedlichen Untergrund. Rasen links / Asphalt rechts.

So nun kam es 3 Jahre später nach langen hin und her zur Gerichtsverhandlung.
Versicherung legte es so aus das ich nur ins Schleudern gekommen bin da mein Fahrzeug zu tief war und ich beim Bremsen mit dem Unterboden aufsetzte.
Natürlich ist dies nicht der Fall gewesen und technisch nicht möglich.
Nur beweisen konnte ich es nicht mehr.

Ende vom Lied. Anstatt 48.000 laut Wertgutachten gab es mit gut will noch 12.000.

Und ja mein Fahrwerk wurde nach TÜV Termin verändert.
Soviel mal dazu.

Vielleicht denken jetzt hier mal paar Leute nach Wink
Hab auch mal eine Frage und zwar ist das KW Gewinde bei mir auch mit einem bestimmten Wert eingetragen (Kotflügel - Radmitte). Bei den KW Fahrwerk steht im Gutachten, dass man ab einer bestimmten Tiefe die Nebelscheinwerfer abbauen und wenn man noch tiefer geht die Schweinwerfer höher setzen muss (Manche Prüfer behaaren drauf und manche nicht). Wenn man jetzt zum TÜV fährt, weil man neue Felgen eintragen muss und im selben Atemzug das Gewinde zusätzlich nochmal 2 cm runterdreht... Benötigt der TÜV Prüfer nochmal das Gutachten des Fahrwerks oder nicht? Da es ja schon eingetragen ist, müsste er ja nur die Höhe neu ermittelt und die in den Papieren angleichen.... Oder habe ich einen Denkfehler??? Nixweiss
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