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Normale Version: Warum ist der Gerichtsstand beim Angeklagten? - WER KENNT SICH AUS?
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Hallo Liebe Rechtsexperten,

ich hatte im März eine Strafanzeige in ESSEN / NRW gegen eine Person aus Hessen gestellt.

Nun endlich kam eine Ladung als Zeuge zum Gericht, ABER ich muss für die Verhandlung nach HESSEN !?!

Warum ist der Gerichtsstand nicht in Essen oder Dortmund (dem Tatort), warum ist dieser nun in Hessen?


Ich bin deshalb gerade total "erschrocken", ist ja nicht grad um die Ecke!

Werden Mir Fahrtkosten erstattet?
also wenn du als zeuge kommst bekommst du fahrtkosten und ausfallkosten für den tag
Jau, das mit den Verdienstkosten habe ich dem Schreiben entnehmen können,
habe aber leider nichts zu den Fahrtkosten finden können?!

Thx
Ein Bekannter hatte als Zeuge auch einen weiten Anfahrtsweg und die Kosten erstattet bekommen, ich denke das sollte kein Problem sein.

Im Strafrecht kann sich der Gerichtsstand nach dem Tatort ODER dem Wohnsitz des Angeschuldigten richten, hier hat die Staatsanwaltschaft das Wahlrecht.

EDIT: Schau dir mal das hier an, da steht doch alles was du brauchst:
http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html
Vor allem § 5 sowie §§ 19 ff. Du musst die Entschädigung natürlich beantragen, geht nicht automatisch.
§ 13 ZPO
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.

Das sagt zumindest die ZPO.

Aber bei einer Strafanzeige müsste das nach StPO gehen. Da heißt es:

§ 7 StPO
(1) Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist.

(2) Wird die Straftat durch den Inhalt einer im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes erschienenen Druckschrift verwirklicht, so ist als das nach Absatz 1 zuständige Gericht nur das Gericht anzusehen, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. Jedoch ist in den Fällen der Beleidigung, sofern die Verfolgung im Wege der Privatklage stattfindet, auch das Gericht, in dessen Bezirk die Druckschrift verbreitet worden ist, zuständig, wenn in diesem Bezirk die beleidigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist doch klar,

du wirst immer am Wohnsitz angeklagt.

Außer du heißt Marco und machst Urlaub in der Türkei.
@ Jucki:
Du hast § 8 StPO vergessen. Wink
(18.11.2009 16:40)rob07 schrieb: [ -> ]@ Jucki:
Du hast § 8 StPO vergessen. Wink

Die vorherige und nachfolgende Norm auch immer unbedingt lesen Big Grin
Toll, jetzt muss ich meiner Kohle noch hinterherfahren *ugly*

Geht in dem Strafverfahren nämlich um 5.000 Öcken Unterschlagung - war damals auch ne Sammelbestellung...
Die Ware hab ich bis heute nicht... Big Grin

Rico2751988

Was glaubst du warum unter anderem so weit weg verhandelt wird... damit vllt der eine oder andere sagt boah ne is mir zuweit weg scheiß drauf... und das Verfahren hat sich erledigt Wink
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