06.01.2010, 11:30
der prozess heisst RMA -> und der der "austauscht" macht die regeln 
-> http://de.wikipedia.org/wiki/Return_Merc...horization

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Return_Merc...horization

(06.01.2010 01:21)Candy-Man schrieb: [ -> ]Und wenn man kein Auto hat soll man die Dinger hintragen oder wie?


(06.01.2010 01:28)BigWheelers schrieb: [ -> ]@ candy du liegst da leider komplett falsch
der verkäufer hat nur die pflicht die kosten der rücksendung zu übernehmen. und das hat er per retour scheinen.
wir leben im zeitalter von abholservice durch paket dienste und auch den kann man dann nutzen.
auch falsch ist das er vorher die richtigen liefern muss und dann die falschen zurückgesendet werden.
de3r verkäufer hat versendet und es ist ware angekommen. ihr gilt gleiches wie bei defekter ware. der kunde muss reklamieren. dies wurde getan. bei einer reklamlierung hat der verkäufer das recht zur nachbesserung. aber erst nach dem SEIN eigentum wieder bei ihm ist.
denn hierzu muss man sich mal das vertragsrecht anschauen und was ist ein vertrag und wie kommt er zustande.

(06.01.2010 02:32)iroc09 schrieb: [ -> ]erstmal vielen dank an alle die bis jetzt geantwortet haben, besonders allerdings an bigwheelers und darth-maul.
aufgrund der äußerungen von bigwheelers und darth-maul darf ich die vermutung anstellen, daß ihr selber händler seid die versenden? denn dann würde sich mir erschließen, warum ihr dies verkäuferfreundlich beurteilt. und dann weiß ich natürlich auch wie ich eure meinungen einordnen muß
schade, daß es heutzutage keinerlei kundenservice mehr zu geben scheint. vor nicht allzu langer zeit wäre es dem verkäufer, der den fehler zu verantworten hat, peinlich gewesen, daß dem kunden diese unannehmlichkeiten entstanden sind und er hätte sich gefreut den kunden durch einen anruf und die abholung, die bei dhl 6 euro kostet, zufriedenzustellen und so auch weiter an sich zu binden.

