ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

Normale Version: Reflektor an der Heckschürze PFLICHT beim Rocco?
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4
(27.08.2013 17:39)Craky schrieb: [ -> ]@ andypro
Du benötigst dazu aber die r-/r-line Stoßstange und du hast die normale drauf

Du könntest deine aber folieren

Chris du hast deine vorne aus der Bucht die tief Schwarze Folie oder
Merci
Fahre meine ebenfalls tiefschwarz fouert seit eineinhalb Jahren. Reflektor sieht kein Mensch mehr aber würd mich auch wundern wenn das irgendjemand auffallen würde dass da überhaupt mal welche waren Tongue
Die sind nicht pflicht. Schaut man sich einmal die zahlenprägungen in den rückleuchten an und Schlüsselt diese um wir man feststellen das dort eine Prägung für reflektoren vorhanden ist. Hatte meine damals gecleant und das vorher mit dem TÜV abgeklärt

LIP-R

Ich möchte die beim meinem R auch schon länger folieren, wie bekomme ich die denn ab was kaputt zu machen und ohne die Schürze zu demontieren? Big Grin
(29.08.2013 23:48)J!tm0 schrieb: [ -> ]Die sind nicht pflicht. Schaut man sich einmal die zahlenprägungen in den rückleuchten an und Schlüsselt diese um wir man feststellen das dort eine Prägung für reflektoren vorhanden ist. Hatte meine damals gecleant und das vorher mit dem TÜV abgeklärt

Danke somit ist das Thema geklärt! Die gecleante Optik macht schon mehr her
ICH würde mich vorher beim TÜV und VW erkundigen
bevor ich das foliere oder cleane.

Kostet nix, dauert nicht lang und man ist Safe

Auf aussagen im Forum würde ich mich nie verlassen.
Des bringt euch nämlich nix wenn ihr nen Unfall habt und dann mit
"Aber ich hab gelesen, gehört" und "der hat aber gesagt" man darf des.
Die Reflektoren werden schon Pflicht sein - sie dienen ja auch dazu, dass das Fahrzeug im Dunkeln "erkannt" wird.

Hab was passendes dazu gefundn http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfo...endes.html

Auf die Aussage des TÜV-Mitarbeiters würde ich mich nicht verlassen, sondern nur auf schriftliche Bestätigungen von TÜV / Dekra oder auch dem Automobilhersteller!
Auszug aus §53a der STVO
Zitat:4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Da in den Rücklichtern keine sind sollten sich sämtliche Fragen dazu erledigt haben Wink

Und warum sollten die Autohersteller die anbringen wenn sie nicht vorgeschrieben wären ? Wenn sie nicht vorgeschrieben wären würden Sie sie nicht anbringen und könnten noch einige Euro mehr verdienen Wink
(30.08.2013 13:42)dbrom99 schrieb: [ -> ]Auszug aus §53a der STVO
Zitat:4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Da in den Rücklichtern keine sind sollten sich sämtliche Fragen dazu erledigt haben ;)

Und warum sollten die Autohersteller die anbringen wenn sie nicht vorgeschrieben wären ? Wenn sie nicht vorgeschrieben wären würden Sie sie nicht anbringen und könnten noch einige Euro mehr verdienen ;)

Laut "J!mdo" sind unsere Rückleuchten mit Reflektoren ausgestattet und wenn er da nachgeforscht hat und das ganze mit dem TÜV geklärt hat Schenke ich ihm einfach mal mein Vertrauen aber werde selber nochmal Schaun

Autohersteller zahlen vielleicht 2€ mehr für die Montage und verrechnen das auf 10€ mehr beim Kauf von daher ist die Aussage nicht der rede Wert

Also ich hab da noch keine gesehen - wo denn auch ? Die Leuchten sind komplett beleuchtet im Dunkeln - da is nix mit Reflektor

2 Euro pro Auto mal 10 Millionen Fahrzeuge rechnet sich dann doch irgendwie oder ? Wink
Seiten: 1 2 3 4
Referenz-URLs