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"Beamtendeutsch"........mal im Ernst - Dark Shadow - 23.01.2011 05:46 Mal ein ganz neues Thema.......... Ich dachte gestern, es gibt Dinge im Leben, die sind eigentlich ganz einfach, UND doch kann es schwer verständlich formulieren ![]() ![]() WAS ist hier wohl mit Schreiben gemeint ???????????????? ------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfang des Schreiben Absender: Kreis ....Postfach......Stadt Empfänger: ....... ...................... Grundstück .....Moers, ....Strasse Gemarkung .....Flur 23, Flurstück 76 Veranstaltung an der .....am xx.xx.xxxx ---------------- Landschaftsrechtliche Befreiung ------------ Sehr geehrter Herr xxxxxx, das o.a. Vorhaben ist nach Feststellungs-Nr 2.3 III Nr.9 des Landschaftsplanes Wesel, Raum Mxxxx/Neukirchen-xxxxx verboten. Hiermit erteile ich Ihnen die Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr.2 des Getztes über Natur- schutz und Landschaftspflege (BNatschG) vom 29.07.2009 in der zur Zeit geltenden Fassung, das o.a. Vorhaben entsprechend den Antragsunterlagen auszuführen. Auflagen sind nicht erforderlich. Ende des Schreibens ------------------------------------------- Also, was will man da zum Ausdruck bringen??? lg Guido Lustig finde ich die Bez. (BNatschG)......= "beknatscht" das machen doch immer die kleinen 18-22jährigen Zicken bei ihren Freunden ![]() RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - Dark Shadow - 23.01.2011 09:33 Ich weiss liest sich langweilig und keiner versteht WAS da wo toll/wichtig daran sein könnte ![]() Ich schreibe euch nach her was dazu Lg guido RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - Pirella - 23.01.2011 09:42 Die Aussage ist doch in sich widersprüchlich, oder? Eigentlich verboten, erhält aber doch die Genehmigung/Befreiung! RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - Mystheryman - 23.01.2011 10:16 Wobei die Befreiung auch eher schwammig ausgedrückt ist. Finde ich RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - FO308 - 23.01.2011 10:37 (23.01.2011 09:42)Pirella schrieb: Die Aussage ist doch in sich widersprüchlich, oder? Hört sich ganz "normal" an, für Beamtendeutsch. ![]() Wenn es nicht verboten wäre, brauchte er auch keine "Genehmigung-Befreiung". RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - Tomythegun - 23.01.2011 11:00 Hat da einer ne Genehmigung für einen Gartengrill angefordert? ![]() RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - Thorsten - 23.01.2011 20:52 Ist doch logisch. Du willst eine Veranstaltung vornehmen, die verboten ist. Du bekommst aber für diese verbotene Veranstaltung eine Befreiung. Darfst diese also durchführen. Zitat:§ 62 Bereitstellen von GrundstückenGanz einfach... und das schreibe ich ohne Ironie. RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - Dark Shadow - 23.01.2011 23:28 Ich danke euch für die Einschätzung, das ist mein voller Ernst Weil wenn dem wirklich so ist, hab ich es geschafft ![]() Jungs/Mädels ihr dürft euch auf eine tolles Erlebnis freuen, mehr dazu in den nächsten Tagen ich Spring voll in die Luft bis zur Deck *boing* da war sie ....... Lg guido RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - BolloRocco - 23.01.2011 23:32 Jetzt bin ich neugierig! Plant da jemand ein Treffen?? Wenn ja, dann ![]() RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - dbrom99 - 23.01.2011 23:32 Na da bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt - Bunte Pillen für alle ? ![]() ![]() |