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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 00:58
Beitrag #3
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Ich würd sagen da der Händler egal ob Falschlieferung oder nicht seine "Pflicht" erstmal erfüllt hat musst du die Teile selber zur Post schaffen wenns die Falschen sind. Sicher hast du Recht aber es gibt halt Händler die dann wollen das man sich selbst um den Rückversand kümmert. Dürfte mit sowas auch schon meine Erfahrungen machen...der eine sagt dann ok ich schick jemanden von ner Paketfirma vorbei der es abholt ein anderer sagt dann halt auch wieder bringen Sie es zur Post...um auf keine Probleme zu stoßen würd ich irgendwie versuchen die Teile zur Post zu schaffen bzw mal den Paketservice anrufen um evtl auf Kulanz eine Abholung bei dir Zuhause zu veranlassen ... Mehr kann ich net sagen sorry !!!

Viel Glück ! Big Grin

Golf VI GTI 2,0 L TSI 210 PS | Tornadorot | Stoffsitzbezug "Jacky" | Entfall Schriftzüge Heckklappe | Xenon Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht | Dauerfahrlicht | RCD 510 |
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag - thomas.doering85 - 06.01.2010 00:58



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