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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 01:28
Beitrag #5
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
@ candy du liegst da leider komplett falsch


der verkäufer hat nur die pflicht die kosten der rücksendung zu übernehmen. und das hat er per retour scheinen.

wir leben im zeitalter von abholservice durch paket dienste und auch den kann man dann nutzen.

auch falsch ist das er vorher die richtigen liefern muss und dann die falschen zurückgesendet werden.
de3r verkäufer hat versendet und es ist ware angekommen. ihr gilt gleiches wie bei defekter ware. der kunde muss reklamieren. dies wurde getan. bei einer reklamlierung hat der verkäufer das recht zur nachbesserung. aber erst nach dem SEIN eigentum wieder bei ihm ist.

denn hierzu muss man sich mal das vertragsrecht anschauen und was ist ein vertrag und wie kommt er zustande.

TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers

[Bild: img8536zkopie22.jpg]
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag - BigWheelers - 06.01.2010 01:28



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