Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
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06.01.2010, 14:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2010 14:11 von headi.)
Beitrag #14
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Ehrliche Antwort. Bevor ich da ein riesen Film drum drehen würde, hätt ich die Dinger schon längst zur Post gebracht. Ich wohne nich gerade in ner Großstadt. Dorf trifft es eher. Aber selbst bei uns ist die nächste post/paket annahmestelle ca 1 bis 1.5 km entfernt. Also selbst wenn ich 2 mal fahren müsste weil die dinger nicht alle auf einmal in den Rocco passen, würd ich das einem langen unnützen rumstreiten mit dem Verkäufer vorziehn. Abharken unter dumm gelaufen und fertig. Oder willst du dich wirklich wochenlang mit dem Verkäufer rumstreiten ob er nun die Pakete bei dir abholen soll oder du sie zur post bringen sollst?
(06.01.2010 01:21)Candy-Man schrieb: Und wenn man kein Auto hat soll man die Dinger hintragen oder wie? Sehr wahrscheinliches Szenario wenn man ein satz felgen gekauft hat ![]() Hier gehts zu meinem Blue Motion >>>MEHRSi<<< |
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