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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 19:54
Beitrag #17
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Schreibe dem VK doch einfach einen eingeschrieben Brief mit Rückschein und bitte um Zusendung der bestellten und bezahlten Felgen. Unbedingt mit Lieferfrist (zum Beispiel 14 Tage). Anschließend, nach Erhalt der Ware, bist Du gewillt ihm die falsch gelieferten Felgen zurückzusenden.
Du kannst es auch locker sehen und vorab die Felgen zur Post bringen und zurücksenden.
Eventuell vorm einpacken der Felgen nochmal Fix Bilder machen, nicht dass Dir unterstellt wird, Du hättest die Felgen beschädigt. Ein Zeuge wäre auch nicht das verkehrteste, der kann Dir dann auch gleich beim tragen helfen.

Viele Grüße
Thorsten
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag - Thorsten - 06.01.2010 19:54



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