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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 20:56
Beitrag #19
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
(06.01.2010 02:32)iroc09 schrieb:  erstmal vielen dank an alle die bis jetzt geantwortet haben, besonders allerdings an bigwheelers und darth-maul.

aufgrund der äußerungen von bigwheelers und darth-maul darf ich die vermutung anstellen, daß ihr selber händler seid die versenden? denn dann würde sich mir erschließen, warum ihr dies verkäuferfreundlich beurteilt. und dann weiß ich natürlich auch wie ich eure meinungen einordnen muß Wink
schade, daß es heutzutage keinerlei kundenservice mehr zu geben scheint. vor nicht allzu langer zeit wäre es dem verkäufer, der den fehler zu verantworten hat, peinlich gewesen, daß dem kunden diese unannehmlichkeiten entstanden sind und er hätte sich gefreut den kunden durch einen anruf und die abholung, die bei dhl 6 euro kostet, zufriedenzustellen und so auch weiter an sich zu binden.

Hey,
zunächst mal cool wie du mit der "Kritik" umgegangen bist. Ich muss dich enttäuschen, ich bin kein Händler, der auf Ebay verkauft.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass es (nicht nur für dich) etwas mit Kundenservice zutun hat.
Mir ist klar, dass es der Fehler des Händlers war und wäre ich es gewesen hätte ich Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt damit der Kunde schnellstmöglichst seine Ware erhält.

Ich gebe dir in diesem Bezug absolut Recht und möchte da auch den Händler nicht in Schutz nehmen.
Leider darf man aber auch nicht vergessen, dass einige Kunden heutzutage kaum Knete auf der Tasche haben, Ware eventl. verschlampen oder womöglich sogar böswillig unterschlagen.
Daher kann ich diese "Pingeligkeit" des Händlers durchaus nachvollziehen.

Ich möchte aber erklären warum ich mich so kritisch geäußert habe:

Mir gehts nicht darum dich als faul hinzustellen, mich störte nur die in meinen Augen nicht gegebene Verhältnismäßigkeit.
In der Zeit, in der jemand diesen Beitrag schreibt, darauf Antworten erhält, diese liest, bewertet und danach handelt, hätte er auch hingehen können und nen Kumpel fragen ob er mal eben mit anpackt die Kisten zur Post zu bringen.
Oder man hätte eben den Paketdienst gerufen dass ers abholt, im Zweifelsfall wären mir hierfür die 6 oder 7 Euro nicht zuviel.

Ich moniere halt, dass man in diesem Land sich oft zu Schade ist geringste Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen. Ich sage das sowohl aus Konsumenten- als auch aus Vertriebssicht.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Ebay nicht unbedingt für perfekten Service bekannt ist. Mit Verlaub, wer da Sachen kauft, kauft dort meist des Preises wegen. Da darf man sich nicht unbedingt wundern, wenn dann solche Unannehmlichkeiten dabei herauskommen.

Deswegen vertrete ich auch die Meinung, dass diese Billigheimerei (nicht auf dich bezogen!!) nur zu immer größeren Einbußen am Service und der Qualität führt. Der Service ist personalbindend und da liegt oft das größte Sparpotential begraben ergo der Service wird schlechter.

Deshalb bedenkt, dass jeder Kauf den ihr tätigt ein marktpolitisches Statement darstellt. Es sollte wohl überlegt sein wem man sein Geld gibt...

PS: Vielleicht einfach nochmal im VK anrufen und darum bitten die 6 Euro für die Abholung zu stellen, wenn dir denn echt keiner helfen kann die Dinger da just hinzubringen
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag - Darth-Maul - 06.01.2010 20:56



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