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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 22:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2010 22:08 von BigWheelers.)
Beitrag #21
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
(06.01.2010 19:10)Candy-Man schrieb:  
(06.01.2010 01:28)BigWheelers schrieb:  @ candy du liegst da leider komplett falsch


der verkäufer hat nur die pflicht die kosten der rücksendung zu übernehmen. und das hat er per retour scheinen.

wir leben im zeitalter von abholservice durch paket dienste und auch den kann man dann nutzen.

auch falsch ist das er vorher die richtigen liefern muss und dann die falschen zurückgesendet werden.
de3r verkäufer hat versendet und es ist ware angekommen. ihr gilt gleiches wie bei defekter ware. der kunde muss reklamieren. dies wurde getan. bei einer reklamlierung hat der verkäufer das recht zur nachbesserung. aber erst nach dem SEIN eigentum wieder bei ihm ist.

denn hierzu muss man sich mal das vertragsrecht anschauen und was ist ein vertrag und wie kommt er zustande.

Der Kunde hat unabhängig von der zuerst gelieferten Ware und deren Rücksendung unmittelbar das Recht auf Nachbesserung. Wenn der Verkäufer seine falsch gelieferte Ware nicht abholen lässt, entlässt es ihn definitv nicht aus seiner Pflicht der Vertragserfüllung.

das hat auch keiner behauptet das es ihn aus seiner pflicht entlässt. aber der verkäufer ist seinen pflichten nachgekommen mittels retour schein. er muss sie nichtabholen lassen sondern nur die kosten der rücklieferung übernehmen . das ist nunmal so. und nach den recht was besteht kann er erst die falsche, defekte oder eben bemängelte ware zurückverlangen bevor er erneut versendet. und genau das tut er Wink
seh ich übrigens auch so. daher sag ich ja. wer bei ebay kauft tut das des preises wegen. (ich bin auch händler , verkaufe jedoch NICHT bei ebay) ich biete meinen kunden service. fahre auch schon mal wegen einem ersatzteil für ein airride oder einem problem nach motorumbau mehrere 100km. dafür hat der kunde aber auch 1000de von euro bei mir gelassen und sich dieses recht erkauft.

wer auf diesen luxus verzichtet kauft bei ebay und co.

TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers

[Bild: img8536zkopie22.jpg]
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag - BigWheelers - 06.01.2010 22:02



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