Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
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06.01.2010, 22:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2010 22:08 von BigWheelers.)
Beitrag #21
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
(06.01.2010 19:10)Candy-Man schrieb:(06.01.2010 01:28)BigWheelers schrieb: @ candy du liegst da leider komplett falsch das hat auch keiner behauptet das es ihn aus seiner pflicht entlässt. aber der verkäufer ist seinen pflichten nachgekommen mittels retour schein. er muss sie nichtabholen lassen sondern nur die kosten der rücklieferung übernehmen . das ist nunmal so. und nach den recht was besteht kann er erst die falsche, defekte oder eben bemängelte ware zurückverlangen bevor er erneut versendet. und genau das tut er ![]() seh ich übrigens auch so. daher sag ich ja. wer bei ebay kauft tut das des preises wegen. (ich bin auch händler , verkaufe jedoch NICHT bei ebay) ich biete meinen kunden service. fahre auch schon mal wegen einem ersatzteil für ein airride oder einem problem nach motorumbau mehrere 100km. dafür hat der kunde aber auch 1000de von euro bei mir gelassen und sich dieses recht erkauft. wer auf diesen luxus verzichtet kauft bei ebay und co. TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers ![]() |
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