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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 23:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2010 23:49 von BigWheelers.)
Beitrag #23
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
du bist einfach nur großkotzig und hast gar nichts verstanden.

sorry klingt hart , ist aber so.

1.deine frechheit jetzt wieder von wegen du bist der klügere. schon mal dran gedacht das das nen großer laden ist wo mehr geizknochen felgen kaufen udn es einfach mal vorkommen kann das ein aufkleber vertauscht wird?
2. ja es ist für ihn ein leichtes abholung zu beauftragen. wetten er würde das auch tun wenn man seinen service bezahlt und er nicht bei ebay handelt
3.diese herablassende art von dir ist zum kaputtlachen.

allerdings ein gutes hat dieser thread. wenn mal irgendjemand wieder behauptet "kein mensch ist unfehlbar". kann ich stolz sagen "doch ich habe jemanden im rocco forum kennengelernt" . das der sogenannte "besser-mensch"

und ja das ist absicht das ich gerade so mit dir rede. junge wach mal auf.

TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers

[Bild: img8536zkopie22.jpg]
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag - BigWheelers - 06.01.2010 23:45



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