Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
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07.01.2010, 00:55
Beitrag #26
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Leute jetzt kriegt euch mal wieder ein und damit mein ich jetzt nicht nur der Eröffner des Threads.
Klar, er sieht die Abholung begründet dadurch dass nicht er sondern der Verkäufer einen Fehler gemacht hat. Natürlich sollte er auch einen Teil dazu beitragen um weiteren reibungslosen Abwicklungen nicht im Weg zu stehen. Der Verkäufer wird sich inzwischen auch ein Bild vom Käufer gemacht haben. Interessant wäre es was in der AGB zum Rückversand nicht transportfähiger Artikel steht. ![]() Noch was für dich iroc09, wenn du morgen Vormittag daheim bist, triffst du vllt. die Postbotin, frag diese doch mal ob sie nicht so freundlich wäre die Felgen mitzunehmen. Wir machen das schon ein halbes Jahr lang in der Firma. Sind immer freundlich zur Postbotin und sie kontrolliert jedesmal den Paketausgang ob ein Paket mit Rücksendeschein da steht, wenn ja, scannt sie es ein, verstaut es im Wagen und wir haben uns wieder den Weg zur Fiiale gespart. ![]() Das Leben ist zu kurz für kleine Autos ![]() |
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