Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
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07.01.2010, 10:34
Beitrag #27
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
oh man... ich habe mir dasa eben hier alles mal "zu Gemüte geführt...
ganz ehrlich... ICH hätte sie zur Post gebracht oder abholen lassen und gut wär's gewesen! Es ist doch auch in DEINEM Interesse das du so schnell wie möglich deine Felgen bekommst. Und der Verkäufer ist nur dazu verpflichtet die Versandkosten zu zahlen und nicht die Ware abholen zu lassen. Sowas kann doch mal passieren - meine Güte! Sollte sicher nicht vorkommen aber es gibt doch nun wirklich schlimmeres... Und deshalb gleich ein Gesamtbild des Verkäufers zu machen halte ich für "falsch" http://www.whicco-r.de |
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