Abschürfungen an Ledersitzen
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04.02.2010, 16:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2010 16:49 von Michi_E.)
Beitrag #5
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RE: Abschürfungen an Ledersitzen
Hallo nochmal zusammen,
Bei mir hat sich ein bisschen was getan. Nachdem mein Rechtsschutz das Autohaus aufgefordert hatte mir die gesamte Lederausstattung zu tauschen, hat das Autohaus einen Gutachter aus Wolfsburg bestellt der auch promt kam um sich das anzuschauen! So und jetzt festhalten!!! Das gesamte "Gutachten" von dem Herrn hat sage und schreibe 9 Minuten gedauert! Er hat "Sitzproben" mit mir gemacht und hat dann unter einer Lupe sich die Abschürfungen angeschaut, daraufhin hat er dann zum Serviceleiter vom Autohaus gesagt das es sich eindeutig um Fremdeinwirkung handeln würde. Ich hab dann zum Gutachter gesagt ob er glaubt das ich mit Nägeln oder der gleich in der Hosentasche Autofahren würde und hab dann noch zu ihm gesagt das die ganze Lederausstattung ein Mangel wäre, weil die äussere Seite der Sitzwangen sowie vorne an beiden Sitzen (Die Sitzwangen zur Mittelkonsole hin) und hinten auf der Rücksitzbank mit Stoff bezogen sind! (Also mehr oder weniger nur eine Teillederausstattung und keine Lederausstattung!) Dann meinte dieser vermeindliche "Gutachter" ganz frech Zitat: "Ja warum haben sie sich dann das Auto überhaupt so bestellt" ![]() Dann kam auch der Serviceleiter von dem Autohaus auf mich zu und meinte Zitat: Also Herr E. sie sehen es ja, es ist kein Mangel und wenn die Sache vor Gericht geht dann wird das ganz schön teuer für sie! (Wahnsinn oder? Was die Leut sich rausnehmen, hat mich der Knilch versucht einzuschüchtern) Die lernen mich jetzt richtig kennen! Naja nach dem "Gutachten" kam dann auch gleich 3 Tage später ein Ergebniss vom Autohaus per Post in dem steht: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, das o.g. Fahrzeug wurde am 28.01.2010 vom Volkswagen-Ingenieur, Herrn K. im Beisein von Herrn E. (Ich) , Herrn S. (Aufbereiter) und dem Unterzeichner (Serviceleiter des Autohauses) begutachtet. Herr K. hat die Schadstellen an beiden vorderen Sitzen überprüft. Es wurden auch Sitzproben mit Herrn E. durchgeführt. Es wurde festgestellt,dass die Beschädigungen durch scharfkantige äußere Einwirkung nach Fahrzeugauslieferung an Herrn E. entstanden ist. Die Behauptung (Aussage Herr E.), dass sich das Leder auflösen würde, trifft hier definitiv nicht zu. Es liegt somit kein Mangel im Sinne der Garantie bzw. Gewährleistung vor. Eine Kostenübernahme ist daher nicht möglich! Also lange Rede kurzer Sinn, mein Anwalt und ich werden jetzt ein gerichtliches Beweisgutachtenverfahren einleiten und ein gescheites Gutachten erstellen lassen ob das Leder überhaupt für den Täglichen gebrauch gut genug ist oder ob die da wie bei der ganzen Lederausstattung schon gespart haben bzw. an der Qualität des Leders bzw. an dem Geerbungsverfahren für die Sitze weil sich bei mir nicht wirklich das Leder beschädigt ist sondern es sieht so aus als ab sich die Farbe abschrubbert vom Leder! Wenn ich mit 2 Fingern über die Stellen fahre dann hab ich jedesmal kleine Farbfetzen an den Fingerkuppen!! Ich halt euch auf den laufenden was bei mir rausgekommen ist! PS: Hier mal noch ein Gerichtsurteil, da hat auch einer geklagt weil seine Sitze nicht komplett mit Leder bezogen waren...... URTEIL: FALSCH BEZOGENE SITZE MACHEN EIN AUTO „MANGELHAFT“ ADAC informiert über Rechte beim Neuwagenkauf (ADAC 31.03.2009) Wenn ein Neufahrzeug nicht mit der Ausstattung ausgeliefert wird, die zuvor im Vertrag vereinbart wurde, kann es als mangelhaft eingestuft werden. So entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Beschluss vom 17. Dezember 2008 (DAR 2009, Seite 148). Der Kläger hatte bezüglich der Innenausstattung seines Neuwagens mit dem Händler "Leder Ebenholz schwarz" vertraglich vereinbart. Bei Lieferung waren jedoch die Türinnenverkleidungen, die Kopfstützen und die Sitzwangen nicht mit Leder, sondern lediglich mit Kunstleder bezogen. Nachdem er den Händler ohne Erfolg zur Nachlieferung aufgefordert hatte, klagte der Käufer sein Recht auf Lederausstattung schließlich ein. Es kam zu einer vergleichsweisen Einigung zwischen den Parteien, wobei das Gericht die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleichs dem Verkäufer auferlegte. Laut ADAC ist eine vertraglich festgelegte Vereinbarung über die Ausstattung eines Neufahrzeuges verbindlich. Ob lieferbare Neuwagen mit der abgemachten Beschaffenheit dem Händler zur Verfügung stehen oder nicht, ist dabei nicht relevant. Quelle: ADAC |
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Abschürfungen an Ledersitzen - Michi_E - 29.11.2009, 19:32
RE: Abschürfungen an Ledersitzen - Gedankenpolizist - 29.11.2009, 20:26
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