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Strafe beim DVD gucken
24.06.2010, 15:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2010 15:26 von M11-81.)
Beitrag #15
RE: Strafe beim DVD gucken
(24.06.2010 14:57)Styloperfect schrieb:  Im Grunde genommen hast du damit ja Recht, aber wie schon erwähnt, NAvi benuzten...da guckt man genau so lange hin...wenn jemand anruft oder man eine SMS bekommt...gucken genau so viele drauf!
Das Rechtfertigt zwar jetzt nicht das benutzen der DVD-Funktion, trotzdem is es unlogisch...also ich würde mir während der Fahrt auch DVD videos anmachen, wenn ich könnte....ob man da hinguckt is die 2. Sache...

Allerdings, würde ich es in deinem Fall, nach der ersten Ermahnung mal eben rückgängig machen...

Ich gebe Dir ja voll und ganz Recht. Navi & Co lenken genau so viel ab. Die Rechtssprechung und Gesetzgebung lebt ständig mit der Zeit, fast täglich werden Änderungen beschlossen, erlassen und eingepflegt. So geschah es ja auch mit dem Mobiltelefo damals und dies in die StVO aufgenommen wurde, da es als häufige Unfallursache ausgemacht werden konnte.

Da diese Geräte damals deutlich häufiger verbreitet waren als Navigeräte dachte man da noch nicht daran Regelungen bezüglich Navigationsgeräten zu treffen. Es ist eben immer schwer Regelungen zum Schutze der Verkehrssicherheit und somit des Einzelnen zu treffen, ohne tollerierbares Verhalten zu tangieren oder eben dem Verkehrsteilnehmer sämtliches eigenverantwortliches Denken abzunehmen. Eine Regelung bzgl. Navigationsgeräten ist meiner Meinung mittlerweile nicht mehr möglich und auch nicht nötig. Zu sehr hat es Akzeptanz gefunden. Es würde dem Sinngehalt des Navis widersprechen dort negativ ausfallende Regelungen zu treffen. Es geschehen kaum Unfälle durch die Bedienung des Navigationsgerätes, weil 1) das Gerät vor Fahrtantritt i.d.R. eingestellt wird 2.) es eine akkustische Ansage hat 3) es deutlich seltener verwendet wird als ein Mobiltelefon. (Ich fahr ja mit dem Navi nicht die alltäglichen Strecken sondern nur die Ausnahmefahrten in unbekanntes Gefilde)

Es hängt also von einer Abwägung zwischen Nutzungshäufigkeit, Unfallverursachungshäufigkeit, Verbreitung der Geräte und Nutzungsbedürftigkeit im Rahmen des Straßenverkehrs ab. Und spätestens beim letzten Punkt sollten wir uns alle einig sein ... notwendig ... ist das nicht.

Desshalb würde ich mich auch nicht wundern, dass der Gesetzgeber mit dem Stand der Technik geht und wir in ein paar Jahren eine Ergänzung in der StVO haben, die solche Videofunktioen ausdrücklich benennt und regelt. Denn auf das good will der Fahrzeug-Hersteller, dass eine Abspielmöglichkeit während der Fahrt gesperrt ist kann man sich ja auch nicht wirklich verlassen Wink

2,0 TSI (155kW) - DSG - MJ 2011 - R-Line - weiß

PJL - WWA - RHC - 0NA - 9AK - PLA - FC1 - 6E3 - 9Q5 - 7X1 - WIE - WIN - 9JB - PJW - 4KF - WW1
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