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Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
19.03.2011, 16:48
Beitrag #7
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
(19.03.2011 16:37)VWcoupe200 schrieb:  versicherungsbedingungen lesen! Wink

bei meiner kfz versicherung ist beispielweise jegliches "zubehör" bis zu einem gesamtwert von 10.000 EUR mitversichert.
egal ob felgen, fahrwerk oder motor! angeben muss ich auch nichts, nur rechnungen etc aufbewahren!


Bist Du Dir da sicher dass es sich dabei um "Zubehör" handelt? Ich würde fast wetten dass es die Versicherung sehr wohl interessiert wenn das Auto auf einmal deutlich mehr Pferdchen hat...

[Bild: 63275_1283943429410l.jpg]

Mein Rocco
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RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung? - collectorsedition - 19.03.2011 16:48



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