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Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
19.03.2011, 16:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2011 16:58 von VWcoupe200.)
Beitrag #8
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
A.2.1.3 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mit-
versichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut
sind:
• bei Pkw, Krafträdern und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen bis zu
einem Gesamtneuwert der Teile von 5.000 Euro (brutto) und
• bei sonstigen Fahrzeugarten (z.B. Lkw, Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge, An-
hänger, Au? ieger) bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von 10.000 Euro
(brutto)

a Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations-
und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigationssysteme),

b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspu? , Innenraum
oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Mo-
tordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer
Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,

c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Ober? ächenbehandlungen,

d Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes, Quads und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen,

e Spezialaufbauten (z.B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Thermoaufbauten) und
Spezialeinrichtungen (z.B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwa-
gen).

Ist der Gesamtneuwert der unter a bis e aufgeführten Teile höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur gegen Beitragszuschlag mitversichert.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.


PUNKT b IST WICHTIG!!!

und weil ich einen "maklervertrag" habe, liegt bei mir die grenze bei 10 kEUR, nicht bei 5 kEUR

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RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung? - VWcoupe200 - 19.03.2011 16:54



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