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Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
25.03.2011, 20:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2011 20:29 von VWcoupe200.)
Beitrag #22
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
ganz wichtig ist auch, dass es eingetragen ist!!! Wink

b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff , Innenraum
oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Mo-
tordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer
Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,

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RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung? - VWcoupe200 - 25.03.2011 20:28



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