Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
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25.03.2011, 20:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2011 20:29 von VWcoupe200.)
Beitrag #22
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RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
ganz wichtig ist auch, dass es eingetragen ist!!!
![]() b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff , Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Mo- tordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen, |
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