(27.05.2009 10:07)Tommy schrieb: Du bist aber sicher nicht von der dame dursucht worden
das hat bestimmt der herr gemacht
das dürfen die nämlich garnicht!!
oder lieg ich da jetzt falsch??
Da liegst du genau richtig.
Zitat:Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG)
§ 43 Durchsuchung von Personen
(4) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder von Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
Daher find ich die ganze Geschichte etwas unglaubwürdig

Und Enschede liegt ja in Niederlande, kenn das dort geltende Recht nicht, aber denke es wird sich ähnlich wie hier zusammensetzen. Vorrausgesetzt wir reden hier von Niederländischen Kontrolle, nicht von einer Deutschen, weil das wär taler Schmarrn

Wieso die dich mitten in einer Großstadt mit angehalten haben und eine Zoll-Beamte dabei war, wirft mit Rätsel auf. Wär ja wie wenn dich einer in München fragt ob du was aus Italien über die Grenze gebracht hast.