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Frust rauslassen - und das zu Ostern ...
24.04.2011, 16:23
Beitrag #10
RE: Frust rauslassen - und das zu Ostern ...
Meines Wissens nach musst du gar nichts beweisen, denn derjenige, der Anzeige erstattet, steht in der Beweispflicht. Das Thema mit den fünf Fahrzeugen müssen die erst mal beweisen. Also die müssen deine Schuld beweisen und nicht du deine Unschuld!

http://www.ustream.tv/channel-popup/decorah-eagles

LG

Petra Smile
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Nachrichten in diesem Thema
Frust rauslassen - und das zu Ostern ... - marcy - 24.04.2011, 15:54
RE: Frust rauslassen - und das zu Ostern ... - Pirella - 24.04.2011 16:23



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