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Waffenexperten gesucht :)
03.06.2011, 16:02
Beitrag #7
RE: Waffenexperten gesucht :)
Also, verkaufen aufm Freien Markt ist schlecht da du ja nur an jemanden Verkaufen darfst der ÜBER 18 ist. Zumal selbst dann wieder vorsicht geboten ist.
Ambesten du Stopfst die in deinen Schrank und vergisst die Knarre ganz einfach.

Viel bekommen wirst du für eine Allseitsbeliebte Kunststoff Walther P99 9mm P.A sowieso nicht.

Maximal 50-70€ und da ist das Risiko einfach zu hoch das dir einer ans Bein Pisst.


Auszug eines Shops aus dem Internet:

* Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
* Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.
Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
* Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
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RE: Waffenexperten gesucht :) - Daze - 03.06.2011, 10:26
RE: Waffenexperten gesucht :) - Fuchs - 03.06.2011, 12:54
RE: Waffenexperten gesucht :) - Rally - 03.06.2011, 13:05
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