Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
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24.06.2011, 14:47
Beitrag #27
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RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
So, bin auch seit kurzem Besitzer eines (gebrauchten 2 Jahre alten) 200 PS Scirocco und bin nach den positiven Erfahrungsberichten hier im Forum auch am überlegen ein Chip-Tuning machen zu lassen. Hab eben mit meiner Autoversicherung gesprochen, dem BGV.
Sofern es keine "erhebliche" Leistungssteigerung ist, ändert sich erst mal nichts. Lediglich wenn ich das Tuning in der Kasko Versicherung mit drin haben will (Ersatz bei Schaden), dann kostet das 4 Euro pro angefangene 100 Euro. Also 20 Euro mehr im Jahr bei einem 500 Euro Tuning. Bei einer "erheblichen" Leistungssteigerung müsste das Auto in eine neue Typenklasse eingestuft werden, es wird dann also teurer. Wobei das "erheblich" nicht eindeutig geregelt ist. Solange ich unterhalb des .:R liege, passt das aber, wurde mir gesagt. Als Beispiel für eine Neueinstufung hat sie gemeint: Würde ich meinen alten 100 PS Fiesta auf die 200 Scirocco PS bringen, dann wäre das erheblich ![]() Jetzt muss ich mir nur noch überlegen ob ich soviel Geld für Tuning + TÜV ausgeben will... |
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