(01.02.2012 11:05)Daze schrieb: nein, der TÜV wird seit neuestem nicht mehr rückdatiert.
Kundenfreundliche Regelung bei der Datierung
Kundenfreundlicher wird künftig auch die Datierung der Prüfung. Wer beispielsweise den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Das macht es künftig aber wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" - allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz.
http://auto.t-online.de/hauptuntersuchun...9930/index
Danke Daze,
den Informationsstand hatte ich noch gar nicht

Ich lebte bis dato noch in der Vergangenheit. Ich nehme hiermit mein Halbwissen zurück
Gruß
Basti