Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
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17.03.2012, 19:59
Beitrag #3
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RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
Rein rechtlich, ganz einfach.
Eine E-Mail fällt nicht unter das Postgeheimnis. Jeder kann sie ungestraft lesen. ![]() Vom Autohaus natürlich kein feiner Zug. ![]() Es wird sicherlich nicht mehr lange dauern, bis es soweit ist. Es wurde schon häufig verlangt, E-Mails unter das Postgeheimnis zu stellen. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - INeedNOS - 17.03.2012, 19:03
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - Martin der Moardin - 17.03.2012, 19:19
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - FO308 - 17.03.2012 19:59
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - MichaelN - 17.03.2012, 21:57
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - r265 - 17.03.2012, 22:01
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - INeedNOS - 18.03.2012, 19:01
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - Darth-Maul - 18.03.2012, 21:57
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