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Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
30.08.2012, 16:55
Beitrag #28
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
(19.03.2011 16:54)VWcoupe200 schrieb:  Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
A.2.1.3 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mit-
versichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut
sind:
• bei Pkw, Krafträdern und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen bis zu
einem Gesamtneuwert der Teile von 5.000 Euro (brutto) und
• bei sonstigen Fahrzeugarten (z.B. Lkw, Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge, An-
hänger, Au? ieger) bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von 10.000 Euro
(brutto)

a Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations-
und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigationssysteme),

b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspu? , Innenraum
oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Mo-
tordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer
Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,

c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Ober? ächenbehandlungen,

d Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes, Quads und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen,

e Spezialaufbauten (z.B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Thermoaufbauten) und
Spezialeinrichtungen (z.B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwa-
gen).

Ist der Gesamtneuwert der unter a bis e aufgeführten Teile höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur gegen Beitragszuschlag mitversichert.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.


PUNKT b IST WICHTIG!!!

und weil ich einen "maklervertrag" habe, liegt bei mir die grenze bei 10 kEUR, nicht bei 5 kEUR

Leider nicht ganz richtig.
Die mitversicherung die hier angesprochen wird betrifft nur die Kaskoversicherung und besagt lediglich, dass bei einem Kaskoschaden auch die anfallenden Reparaturkosten für das Zubehör (bis zur Entschädigungsgrenze; je nach Versicherer unterschiedlich hoch) bezahlt werden.
Ein Beispiel wäre: Du hast einen Unfall und dein Motorsteuergerät wird dabei zerstört. Dann bezahlt die Versicherung auch das neue Chippen.

Vorraussetzung ist allerdings, dass der Versicherung das ZUGELASSENE Zubehör auch gemeldet ist.
Da man eine Leistungssteigerung auch im Fahrzeugschein eintragen lassen muss, muss man diese auch der Versicherung melden.

Ob, und in welchem Umfang dann ein Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag fällig wird hängt ganz vom ermessen des Versicherers ab.
Bei meinem Versicherer gibt es z.B. einen 10%tigen Zuschlag, aber erst wenn die Leistungssteigerung 50% der Serienleistung übersteigt.
Sollte die Ausgangsleistung jedoch schon recht hoch sein, kann der Zuschlag in Einzelfällen auch schon früher genommen werden.

Aber ganz wichtig ist die Leistungssteigerung zu melden!!!
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RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung? - tg89 - 30.08.2012 16:55



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