Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
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30.08.2012, 16:55
Beitrag #28
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RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
(19.03.2011 16:54)VWcoupe200 schrieb: Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile Leider nicht ganz richtig. Die mitversicherung die hier angesprochen wird betrifft nur die Kaskoversicherung und besagt lediglich, dass bei einem Kaskoschaden auch die anfallenden Reparaturkosten für das Zubehör (bis zur Entschädigungsgrenze; je nach Versicherer unterschiedlich hoch) bezahlt werden. Ein Beispiel wäre: Du hast einen Unfall und dein Motorsteuergerät wird dabei zerstört. Dann bezahlt die Versicherung auch das neue Chippen. Vorraussetzung ist allerdings, dass der Versicherung das ZUGELASSENE Zubehör auch gemeldet ist. Da man eine Leistungssteigerung auch im Fahrzeugschein eintragen lassen muss, muss man diese auch der Versicherung melden. Ob, und in welchem Umfang dann ein Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag fällig wird hängt ganz vom ermessen des Versicherers ab. Bei meinem Versicherer gibt es z.B. einen 10%tigen Zuschlag, aber erst wenn die Leistungssteigerung 50% der Serienleistung übersteigt. Sollte die Ausgangsleistung jedoch schon recht hoch sein, kann der Zuschlag in Einzelfällen auch schon früher genommen werden. Aber ganz wichtig ist die Leistungssteigerung zu melden!!! |
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