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Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
31.08.2012, 12:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2012 12:24 von INeedNOS.)
Beitrag #30
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
(19.03.2011 16:37)VWcoupe200 schrieb:  versicherungsbedingungen lesen! Wink

bei meiner kfz versicherung ist beispielweise jegliches "zubehör" bis zu einem gesamtwert von 10.000 EUR mitversichert.
egal ob felgen, fahrwerk oder motor! angeben muss ich auch nichts, nur rechnungen etc aufbewahren!

hier geht´s nicht um Zubehör, sondern Leistungswerte, die die EInstufung durchaus beeinflussen, weil leistungsstärkere Autos auch automatisch als unfallgefährdeter eingestuft werden.

Mein damaliger Versicherer (Janitos) hat übrigens die Anfrage meinerseits bewertet, indem nachgesehen wurde, wie lange und mit wie vielen Fahrzeugen ich dort Kunde bin und als die drei (relativ unterhaltsteure) Autos entdeckten haben sie mir schriftlich bestätigt, dass es keinen Aufschlag gibt. Maßgeblich hat diese Entscheidung aber auch beeinflusst, dass ich seitdem ich bei diesem Verischerer Kunde bin, keinen Schadenfall hatte und bereits 30 Jahre alt war.

Scirocco 2,0 TSI ist verkauftFahne
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RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung? - INeedNOS - 31.08.2012 12:23



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