Rechtsfrage!
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26.09.2012, 07:25
Beitrag #8
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RE: Rechtsfrage!
Also, die Rechtsprechung achtet wohl auf folgende Kriterien:
eine große Anzahl an Verkäufen innerhalb eines bestimmten, meist sehr kurzen Zeitraumes, so beispielsweise 25 Bewertungen innerhalb von zwei Monaten, beziehungsweise 40 Bewertungen innerhalb eines Quartals wiederholtes Anbieten von gleichartiger Ware. Beispiel: immer wieder werden DVD-Recorder verkauft. mehrmaliges Verkaufen von Neuware viele gleichzeitige Auktionen Powerseller-Status Formulierungen wie: „wir“ oder „unsere Kundschaft“ eigene AGB Wenn bereits ein Punkt erfüllt ist, kann Ebay Dich als Unternehmer einstufen... Trotzdem sollte bei einmaligem Verkauf nichts im Wege stehen, ein Gewerbe liegt meines Erachtens erst vor, wenn etwas wiederkehrend und auf Dauer angelegt ist... Per Aspera ad Astra! Bitte auf die Signaturgröße achten. Erlaubt sind 600x110 Pixel |
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Nachrichten in diesem Thema |
Rechtsfrage! - SHIQZAL - 25.09.2012, 20:32
Rechtsfrage! - baschti - 25.09.2012, 20:39
RE: Rechtsfrage! - SHIQZAL - 25.09.2012, 20:42
RE: Rechtsfrage! - iPhil - 25.09.2012, 20:44
RE: Rechtsfrage! - SHIQZAL - 25.09.2012, 20:48
RE: Rechtsfrage! - iPhil - 25.09.2012, 20:52
RE: Rechtsfrage! - Sureshot - 25.09.2012, 21:42
RE: Rechtsfrage! - Sarah226 - 26.09.2012 07:25
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RE: Rechtsfrage! - Thorsten - 26.09.2012, 10:44
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RE: Rechtsfrage! - BadBoy82 - 26.09.2012, 15:06
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