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Rechtsfrage!
26.09.2012, 07:25
Beitrag #8
RE: Rechtsfrage!
Also, die Rechtsprechung achtet wohl auf folgende Kriterien:

eine große Anzahl an Verkäufen innerhalb eines bestimmten, meist sehr kurzen Zeitraumes, so beispielsweise 25 Bewertungen innerhalb von zwei Monaten, beziehungsweise 40 Bewertungen innerhalb eines Quartals
wiederholtes Anbieten von gleichartiger Ware. Beispiel: immer wieder werden DVD-Recorder verkauft.
mehrmaliges Verkaufen von Neuware
viele gleichzeitige Auktionen
Powerseller-Status
Formulierungen wie: „wir“ oder „unsere Kundschaft“
eigene AGB

Wenn bereits ein Punkt erfüllt ist, kann Ebay Dich als Unternehmer einstufen...

Trotzdem sollte bei einmaligem Verkauf nichts im Wege stehen, ein Gewerbe liegt meines Erachtens erst vor, wenn etwas wiederkehrend und auf Dauer angelegt ist...




Per Aspera ad Astra!


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