Keine Eintragung für die R Auspuffanlage
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30.01.2013, 16:42
Beitrag #17
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RE: Keine Eintragung für die R Auspuffanlage
Moin, moin
was für Geräuschwerte stehen den im Fahrzeugschein vom R. Mal als Vergleich zum umgebauten mit R- Auspuffanlage. Dazu: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Hier bei uns finden manchmal TUK statt. Heißt, die Polizei schwingt die Kelle nach allem was nicht nach Serie aussieht oder anhört. Auf dem Parkplatz stehen dann schon Sachverständige der DEKRA und wenn sich der Verdacht verstärkt, geht es weiter zur Prüfstelle (Samstag Abend). Dort warten weitere Sachverständige. Muss halt jeder selber wissen, was er macht. Aber hinterher nicht jammern. Gruß Schweinehund |
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