Seitenschweller durch Wagenheberaufnahme beschädigt!
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04.11.2013, 09:34
Beitrag #7
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RE: Seitenschweller durch Wagenheberaufnahme beschädigt!
puuuh....über die PH wirste das schwer regeln können.
Benzinklausel greift zwar nicht, weil das Fzg. nicht in Betrieb war, aber es handelt sich zumindest um einen Gefälligkeitsschaden; dieser ist wiederum in den meisten Fällen auch nicht abgedeckt. Selbst wenn diese Gefälligkeitsschäden abdeckt, könnte es mit DREI Schäden echt knusprig werden. |
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