Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
|
08.11.2013, 13:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2013 13:52 von Alex2501.)
Beitrag #10
|
|||
|
|||
RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
So ein Verhalten finde ich auch total unverschämt und gehört verboten. Denn der Sinn hinter dem Rückgaberecht ist, dass man Ware die man vorher nicht anschauen und Testen kann (weil es ja nur ein Bild gibt) bei Nichtgefallen zurückgeben kann.
Solch ein Recht für dieses Handeln auszunutzen ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Genauer ist zu prüfen ob nach 10 Tagen intensiver Nutzung ein Nichtgefallen feststellbar ist und damit das Fernabsatzgesetz überhaupts anwendbar. Wenn mir einer sowas zurückschickt und irgendwie festzustellen ist dass 10 Tage gespielt wurde wegen einem Spiel, würd ich die Konsole auf seine Kosten zurückschicken. Tipps wie hierzu zu verfahren ist, werd ich nicht geben, denn ich würde es sogar begrüßen wenn der Mister X damit auf die Schnauze fällt. Solche "Käufer" sind der Grund wieso dann die nächste Generation teuer wird, da der Absatz sinkt. Wenn jeder das machen würde, könnten die Hersteller dicht machen, weil sich jeder die Geräte nur kostenlos leiht Das Leben ist zu kurz für kleine Autos ![]() |
|||