Tempovorschrift - wie wird sie von euch eingehalten?
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17.11.2014, 21:03
Beitrag #56
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RE: Tempovorschrift - wie wird sie von euch eingehalten?
Nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung in einer geschlossenen Ortschaft ist Vorsätzlich. Man muss "deutlich" zu schnell unterwegs sein. "Oh, ich habe nicht auf den Tacho geachtet" = Fahrlässigkeit. Wie gesagt, wenn man Vorsatz (also mit voller Absicht) unterstellt, dann muss man es auch beweisen können.
Meine Beispiele richteten sich nicht anhand der Körperverletzung. Ich trennte dies, dass nicht jede Körperverletzung eine vorsätzliche Geschwindigkeitsübertretung voraussetzt. Das beste Beispiel ist wie schon erwähnt immer noch die geschlossene Ortschaft. Hier muss man 100% klar erkennbar in einer geschlossenen Ortschaft sein. Dann zählt auch das Argument des nicht gesehenen Ortseingangsschild nicht. Zudem muss die Geschwindigkeit viel höher sein, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, damit das Argument "hab nicht auf den Tacho geachtet" nicht zählt. Dann kann der Zeuge in Erwägung ziehen, dem Fahrer Vorsatz zu unterstellen. Danach kommt allerdings noch der Faktor Richter, sofern der Betroffene Einspruch mit der Begründung die Ordnungswidrigkeit nicht vorsätzlich begangen zu haben, sondern fahrlässig. Kann der Betroffene dem Richter glaubhaft machen, es war ein Versehen kein bewusstes Überschreiten der zhg, dann endet das ganze wieder bei der Fahrlässigkeit, wenn der Zeuge dem Richter den Vorsatz nicht nachweisen kann. Denn in Deutschland gilt immer noch (zum Glück): Man muss seine Unschuld nicht beweisen. Die Gegenseite muss die Schuld Beweisen. |
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