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Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
22.03.2016, 14:38
Beitrag #29
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Naja, du kannst theoretisch mit dem Datum der Untersuchung vom TÜV zur Polizei gehen und angeben das bei der Kontrolle willkürlich und ohne rechtmäßige Mittel eine Aussage getroffen wurde die dir zu Lasten gelegt wurde.
So gesehen solltest du eigentlich (wenn alles mit rechten Dingen zugeht) dein Bußgeld zurück bekommen.

Scheint im Moment rumzugehen, Kumpel von mir wurde auch letztens rausgezogen von 2 jüngeren Polizisten ("Sterne-Jäger", wie er sie gerne nennt) und nachdem er ihnen den Fahrzeugschein und den Ordner mit den ABE´s gegeben hat und es sich insgesamt auf 21 Abnahmen + ABE´s summierte waren die Herren etwas verstimmt nix gefunden zu haben.
Also wollten sie ihm Drogen unterstellen, haben ihn pinkeln lassen und am Ende zur Blutentnahme GEZWUNGEN weil der MDMA-Test nicht eindeutig negativ war auf Grund von Vermutungen und Unterstellungen.
Er freut sich schon auf das negative Ergebnis um damit zum Anwalt zu gehen.

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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit. - InsaneStereo - 22.03.2016 14:38



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