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Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
22.03.2016, 14:43
Beitrag #30
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
(22.03.2016 14:34)rawb2k schrieb:  Da liegt der TÜVPrüfer allerdings auch falsch! Das VdTÜV Merkblatt 751 ist eine EMPFEHLUNG ZUR ORIENTIERUNG bei der Eintragung. KEIN(!!!!) Bestandteil der STVZO. Es gibt in Deutschland KEINE Mindestbodenfreiheit. Weder von 8 noch von 7 noch sonstwas. Wenn deine Tieferlegung (legal) und vollumfänglich eingetragen ist, kann man dir höchstens Beschädigungen der Straßen (Schleifspuren müssen gesichert werden) oder Verkehrsbehinderung vorwerfen. Es gibt kein einziges zu tiefes Auto. Höchstens Autos, welche tiefer sind als ihre Eintragung erlaubt.

Kennzeichen, Leuchtmittel etc..dafür gibt es eine Mindesthöhe. Wenn diese durch deine Tieferlegung unterschritten wird, dann kann man dir auch wieder an die Karre pissen. Der Rest ist einfach nur Quatsch

Ich hab mich falsch ausgedrückt, kommt davon wenn man 3 Texte gleichzeitig tippt. Big Grin
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit. - SHIQZAL - 22.03.2016 14:43



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