Dem Bruder das Auto überlassen...
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23.05.2016, 22:10
Beitrag #4
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RE: Dem Bruder das Auto überlassen...
Du hast aber hoffentlich auf dem Anhörungsbogen nicht nur die Sachlage geschildert, sondern auch den Namen und die Anschrift des Fahrers (im amtsdeutsch heißt das "Führer des Fahrzeuges") angegeben! Andernfalls bekommst Du nämlich wahrscheinlich demnächst den Bußgeldbescheid (und weitere Post...).
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