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Nachts gelasert worden...kann man dagegen angehen?
07.11.2014, 17:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2014 18:15 von Smartie3000.)
Beitrag #25
RE: Nachts gelasert worden...kann man dagegen angehen?
(07.11.2014 10:27)Skydiver schrieb:  die Messung anzuzweifeln bringt zu 99% nichts, da niemand ohne entsprechende Ausbildung oder ohne gültigen Eichschein zu dem Gerät auf die Straße geht.

Habe ich ganz andere Erfahrungen Blush

Genau hier würde ich den Anwalt mal ansetzen lassen
Lasermessung Nachts in der 80er hört sich für mich nach LKW-Kontrolle an. Entsprechend könnte man sich informieren auf welche Spur und für welche Höhe das Gerät eingemesse wurde ( LKW-Front vs Scirocco-Front). Hängt natürlich vom Gerät ab... also erstmal in Erfahrung bringen welches Gerät genutzt wurde und welche Spezifika es hat (gibt im Internet ausreichend Übersichten) Eignung des Gerätes für minimal und maximal Distanzen, welche Distanz die eigene Messung... usw. etc. Antwalt wird das schon wissen.

Wie gesagt, in extremen Fällen wo eh der Anwalt zu Rate gezogen wird (oder wo man mal gucken möchte was so passiert - vllt. garnichts), braucht man nicht auf den Anhörungsbogen zu reagieren!
Hier steht alles nochmal... habe ich gerade rausgegoogelt, damit ihr etwas Schwarz auf Weiss habt... Wink

http://www.strafzettel.de/cms/nt/bussgel...bogen.html

Scirocco 2.0 TSI, Schaltgetriebe, Deep Black, Schaltwegverkürzung, DCC-delete, Bilstein B12 Pro-Kit, TTRS Domlager, Eibach Stabis, R-Spoiler, 17" Donington
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RE: Nachts gelasert worden...kann man dagegen angehen? - Smartie3000 - 07.11.2014 17:56



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