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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 00:28
Beitrag #1
Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
nabend gemeinde,

habe ein problem nach kauf über ebay und wollte mich mal nach der allgemeinen meinung erkundigen. vielleicht geht diese ja in eine eindeutige richtung, entweder zu meinen gunsten oder zu der des verkäufers.
hier die geschichte:

habe mir felgen für meinen rocco per "sofortkauf" gekauft. nach bezahlung wurden diese in vier kartons, jeweils zu zweien zusammengebunden, geliefert. damit hatte ich also zwei etwas größere "verpackungseinheiten" in meinem keller stehen. jedes wiegt ca. 30 kg und ist auch nicht gerade klein, so groß, wie zwei 20" mit karton eben sind, schätze 50x50x50 cm, also nicht gerade handlich. in den rocco passen sie jedenfalls schwerlich hinein.
ich erzähle das deshalb so ausführlich, weil, wie ihr euch bei dem titel schon denken könnt, natürlich die falschen geliefert wurden. es kam die falsche farbe für den falschen wagen, silber für bmw statt anthrazit für rocco.

habe natürlich reklamiert und es wurden retourenaufkleber zugeschickt und es hieß ich würde die richtigen felgen bekommen sobald ich die falschen zurückgeschickt hätte.

jetzt möchte ich euch fragen, ob ich mit meinem rechtsvertändnis so vollkommen daneben liege. sowohl die laienmeinung als auch die juristisch fundierte würden mir helfen:

der verkäufer hat seit 4 wochen mein geld bei sich liegen.
der fehler ist eindeutig auf seiner seite passiert (stichwort falschlieferung)
ich habe seit 4 wochen dieses hin und her per email, wo er sich weigert die abholung zu veranlassen ohne einen grund dafür zu nennen.

ich hätte ja kein problem damit einen fön zur post bringen. aber zwei so große und schwere pakete krieg ich ja nun mal nicht so einfach in meinen rocco.
deshalb frage ich mich: warum muß ICH zeit, geld und arbeit investieren und die pakete zur post bringen um den fehler des verkäufers zu beheben. das kann ich einfach nicht einsehen.
oder wie seht ihr das. juristisch gesehen hat er ja seine pflicht zur lieferung auch noch gar nicht erfüllt, denke ich, denn er hat ja etwas anderes geliefert, was für mich null wert hat.

für eure meinungen dazu wäre ich echt dankbar.

beste grüße
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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag - iroc09 - 06.01.2010 00:28



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