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Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
19.03.2011, 16:23
Beitrag #1
Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
Hallo zusammen,

was passiert eigentlich mit der Versicherung wenn ich das Auto leistungssteigere? Bleibt alles beim Alten? Oder wird es neu eingestuft?

Was ändert (mal abgesehen vom Benzinverbrauch) sich noch an laufenden Kosten durch die Leistungssteigerung? Steuer sollte ja vermutlich gleich bleiben (selbe Schaftstoffklasse vorausgesetzt).

Schöne Grüße,
Markus

[Bild: 63275_1283943429410l.jpg]

Mein Rocco
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19.03.2011, 16:28
Beitrag #2
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
Moin Markus,

unsere Versicherung hat bei der Viper 25% aufgeschlagen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Versicherung zu informieren. Falls es zu einem Unfall kommen sollte, zahlt sie sonst nicht.

Steuern sind gleich geblieben.

Grüße
Iris
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19.03.2011, 16:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2011 16:30 von collectorsedition.)
Beitrag #3
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
Holla... 25% ist nicht wenig würd ich sagen.... aber klar, informieren muss man sie mit Sicherheit, immerhin wird das ganze ja auch in die Papiere eingetragen
und "moin"? um die Zeit? *auf die Uhr gugg* :-D

[Bild: 63275_1283943429410l.jpg]

Mein Rocco
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19.03.2011, 16:37
Beitrag #4
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
versicherungsbedingungen lesen! Wink

bei meiner kfz versicherung ist beispielweise jegliches "zubehör" bis zu einem gesamtwert von 10.000 EUR mitversichert.
egal ob felgen, fahrwerk oder motor! angeben muss ich auch nichts, nur rechnungen etc aufbewahren!

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19.03.2011, 16:44
Beitrag #5
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
Es geht ja nicht nur um den "Wert" des Tunings, sondern vielmehr darum, dass das Risiko, aufgrund höherer Leistung steigt.

Deshalb langen die auch kräftig zu.
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19.03.2011, 16:46
Beitrag #6
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
sorry.....hatte vergessen dazu zu schreiben, dass es in meinen falle "beitragsfrei" ist!!!

ein "komforttarif"!

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19.03.2011, 16:48
Beitrag #7
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
(19.03.2011 16:37)VWcoupe200 schrieb:  versicherungsbedingungen lesen! Wink

bei meiner kfz versicherung ist beispielweise jegliches "zubehör" bis zu einem gesamtwert von 10.000 EUR mitversichert.
egal ob felgen, fahrwerk oder motor! angeben muss ich auch nichts, nur rechnungen etc aufbewahren!


Bist Du Dir da sicher dass es sich dabei um "Zubehör" handelt? Ich würde fast wetten dass es die Versicherung sehr wohl interessiert wenn das Auto auf einmal deutlich mehr Pferdchen hat...

[Bild: 63275_1283943429410l.jpg]

Mein Rocco
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19.03.2011, 16:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2011 16:58 von VWcoupe200.)
Beitrag #8
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
A.2.1.3 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mit-
versichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut
sind:
• bei Pkw, Krafträdern und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen bis zu
einem Gesamtneuwert der Teile von 5.000 Euro (brutto) und
• bei sonstigen Fahrzeugarten (z.B. Lkw, Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge, An-
hänger, Au? ieger) bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von 10.000 Euro
(brutto)

a Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations-
und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigationssysteme),

b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspu? , Innenraum
oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Mo-
tordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer
Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,

c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Ober? ächenbehandlungen,

d Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes, Quads und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen,

e Spezialaufbauten (z.B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Thermoaufbauten) und
Spezialeinrichtungen (z.B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwa-
gen).

Ist der Gesamtneuwert der unter a bis e aufgeführten Teile höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur gegen Beitragszuschlag mitversichert.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.


PUNKT b IST WICHTIG!!!

und weil ich einen "maklervertrag" habe, liegt bei mir die grenze bei 10 kEUR, nicht bei 5 kEUR

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19.03.2011, 17:56
Beitrag #9
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
gibt einige versicherungen, die sowas anbieten, sind meistens die, die sowieso etwas teurer sind - die billigen lassen sich jeden kleinen mist bezahlen!

Gruß, Felix

ehemals: Scirocco R BJ12, Scirocco 1.4TSI BJ09
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24.03.2011, 15:32
Beitrag #10
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
Kostet bei uns auch nichts extra.
Ist ja eigentlich auch kein höheres Risiko...
In meinen Augen zumindest nicht.
Durch einen Bekannten weiß ich z.B. das manche sich einfach die falsche Motorisierung bestellen und dann doch mehr PS haben möchte...

Go hard or go home!
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