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Waffenexperten gesucht :)
03.06.2011, 08:19
Beitrag #1
Waffenexperten gesucht :)
Hai,

ich hätte mal eine Frage bzw. ein paar Smile Ich würde euch bitte nur zu antworten wenn ihr euch eurer aussage nach der aktuellen Gesetzeslage sicher seit.

Und Zwar ich habe aus meiner "wilden zeit" Wink Wink noch ne Schreckschuss Pistole herumliegen - Walther P22 9mm da ich diese absolut nicht mehr benötige war ich am über legen ob ich diese verkauf bzw. verkaufen kann?

Meines Wissens nach wurde damals als ich Sie kaufte (5 Jahre her ca) eine Karte ausgefüllt auf der die Personalausweisdaten sowie die Seriennummer notiert wurde. Was ich natürlich nicht möchte - die kleine verkaufen - der Käufer macht irgendeinen Mist und auf mich fällt es zurück..... aus diesem Grund wollte ich hier mal nachfragen was ich beachten muss -

muss ich irgendwie irgendwo irgendwas melden? oder reicht ein Kaufvertrag mit Datum Uhrzeit um mich abzusichern?

Wäre klasse wenn jemand hier eine Info- hätte Smile Danke schonmal
so long
ben

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03.06.2011, 08:57
Beitrag #2
RE: Waffenexperten gesucht :)
Frag mal bei der Behörde nach. Waffenverkäufe unterliegen inzwischen strengen Bestimmungen.

Gruß

riedochs

Seat Leon SC Cupra 280 Black Line Big Grin
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03.06.2011, 09:51
Beitrag #3
RE: Waffenexperten gesucht :)
Verkaufen geht nur mit EWB/WBK/MES Nachweisen auf Platformen wie eGun, aber das lass mal lieber, nicht das damit doch mal Mist gemacht wird.

Wende dich erstmal vertrauensvoll an dein Ordnungsamt (vornehmlich bei der Kommunalverwaltung bzw. Rathäusern untergebracht) oder frag bei der nächsten Polizeidienststelle nach.
Die Jungs holen i.d.R. auch Waffen bei dir zu Hause ab (zumindest in HB so), da Du diese auf öffentlichen Straßen so gar nicht transportieren darfst (nur mit Genehmigung) und die Jungs leicht panisch werden, wenn du denen am Tresen sowas vorhälst! Big Grin

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03.06.2011, 10:26
Beitrag #4
RE: Waffenexperten gesucht :)
(03.06.2011 09:51)Gummibraten schrieb:  und die Jungs leicht panisch werden, wenn du denen am Tresen sowas vorhälst! Big Grin

Das stell ich mir grad bildlich vor Big Grin

[Bild: 435914.png]
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03.06.2011, 12:54
Beitrag #5
RE: Waffenexperten gesucht :)
Nun, die straffreie Abgabe von Waffen ist allerdings eigentlich nicht mehr möglich!

Hat die Waffe eine sogenannte PTB-Kennung?
Müßte auf dem Teil draufstehen!

Aber, auch wenn ich das Teil nicht sehe, gehe ich fast zu 100 % davon aus, das diese Waffe dem Waffengesetz unterliegt.
Somit ist der Besitz ohne WBK, oder Änliches nicht erlaubt.

Verkaufen würd ich das Teil so definitiv nicht!
Das könnte erheblichen Ärger nach sich ziehen!

VCDS-User
Rocco1,4TSI 160PS DeepBlackPerleffekt


Mein Rocco
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03.06.2011, 13:05
Beitrag #6
RE: Waffenexperten gesucht :)
Im Zweifelsfall ab zur Polizei. Die Wissen definitiv was man damit darf und was nicht.
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03.06.2011, 16:02
Beitrag #7
RE: Waffenexperten gesucht :)
Also, verkaufen aufm Freien Markt ist schlecht da du ja nur an jemanden Verkaufen darfst der ÜBER 18 ist. Zumal selbst dann wieder vorsicht geboten ist.
Ambesten du Stopfst die in deinen Schrank und vergisst die Knarre ganz einfach.

Viel bekommen wirst du für eine Allseitsbeliebte Kunststoff Walther P99 9mm P.A sowieso nicht.

Maximal 50-70€ und da ist das Risiko einfach zu hoch das dir einer ans Bein Pisst.


Auszug eines Shops aus dem Internet:

* Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
* Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.
Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
* Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
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