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Volkswagen gegen doppel-wobber.de
24.10.2012, 18:30
Beitrag #9
RE: Volkswagen gegen doppel-wobber.de
(24.10.2012 17:59)dbrom99 schrieb:  Auf der Volkswagen Facebookseite gibt es ein Statement des Facebook Teams

Dürfte man die Inhalt hier posten?

Ich bin kein FB'ler.........

Zur "Anklage":

Ist es nicht so, das man zu erst eine Abmahnung bekommt mit einer Terminfrist?

Direkt die Rechtsabteilung zu beauftragen halte ich persönlich etwas voreilig. Wenn die HP bisher keinerlei Anstoß bei VW erregte, ist die Klage überzogen, vor allem die 10.000,-€

Normalerweise, so kenne ich das von einer meiner früheren Aktivitäten während meiner Beetlezeit, da bekamen wir eine "Unterlassungsklage" OHNE Geldbuße zu geteilt.

OK, der Inhaber der HP hatte es sich auch offensichtlich selber verscherzt, dem war nicht zu helfen !

Genehmigungen, egal welche, behalte ICH immer im Archiv oder drucke sie aus, man weiß ja nie........Undecided

Würde mich interessieren wie es weiter geht,

Good Luck,

lg guido

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RE: Volkswagen gegen doppel-wobber.de - Dark Shadow - 24.10.2012 18:30



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