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2,0 TSI Rasseln Sammelthreat für Stellungnahme bei VW
11.11.2009, 19:35
Beitrag #123
RE: 2,0 TSI Rasseln Sammelthreat für Stellungnahme bei VW
Habe heute ein echt interessanten Bericht in einer Zeitschrift gelesen was euch bestimmt interessiertSmile


Wenn es rasselt und kratzt

Darf ein Kunde vom kaufvertrag zurücktreten, weil ihn seltsame Geräusche aus dem motorraum stören? Das OLG Sachsen-Anhalt fällte ein Urteil.


Weil "rasselnde" und "kratzende" Geräusche aus dem Motorraum seines ein Jahr alten Pkw drangen, reagierte der Besitzer verunsichert. Er brachte den Wagen in die Werkstatt, doch die konnten den Schaden nicht beheben.Daraufhin wollte der Kunde wegen des Sachmangels vom Kauf zurücktreten - und zwar zu Recht, wie das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschied.
Im zugrunde liegenden Fall reklamierte der Käufer eines Toyota 13 Moante nach Erhalt seines Fahrzeugs rasselnde Geäusche im Motorraum. Der Verkäufer versuchte mehrmals, den mangel zu beheben - ohne Erfolg.
Deshalb wollte der Kunde vom vertrag zurücktreten. Das Autohaus war allerdings der Ansicht, das störende Geräusche rechtfertige einen solchen Schritt nicht.
Der Fall landete vor dem Landesgericht Magdeburg, das sich der Argumentation das Händlers anschloss. Daraufhin wandte sich der Käufer an das OLG. Das wertete das Geräusch im gegensatz zur Vorinstanz als Sachmangel und gab dem Rücktrttsbegehren des Käufesr statt.
In ihrer Bergründung ließen die Richter allerdings die farge unbeantwortet, ob das Geräusch den fahrkomfort so sher beeinträchtige, dass es als Sachmangel anzusehen sei. Vielmehr sei es dem Händler"trotz merhfacher und aufwendiger Repertaurmaßnahmen nicht gelungen, das Geräusch abzustellen oder jedenfalls die ursache des Geräusch festzustellen. Dies musste dem Kläger den Verdacht begründen, dass möglicherweise ein weitergehendes und bedeutsameres Problem im Motorbereich besteht".Ein solcher Verdacht wirke sich auch im Falle eines möglichen Weiterverkaus des Wagens wertmindernd aus.
Der mangel war nach Meinung des OLG nicht unerheblich:"Dies gilt vor allem auch deshalb, weil es sich um einen Neuwagen handelte.Bei einem Neuwagenkauf geht das Interesse eines käufers ersichtlich dahin, die Gefahr versteckter Mängel mit ngroßtmöglicher Sicherheit auszuschließen.Dieses Interesse schlägt sich auch im kaufpreis nieder, der bei Neuwagen deutlich höher liegt als der Preis für entsprechende Gebrauchtwagen"


So genug getextetSmile

Also was meint ihr dazu?
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RE: 2,0 TSI Rasseln Sammelthreat für Stellungnahme bei VW - TheRocc - 11.11.2009 19:35



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