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Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
22.03.2016, 10:14
Beitrag #21
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Sicher?

Fahrwerk und Sommerräder sind ja schon via §21 Sonderabnahme eingetragen. Beinhaltet diese nicht eine §19 Eintragung und berechtigt somit das Fahren mit Serienbereifung?

Deep-Black_2.0 TSI_TFS-Stage3+_K04_Wagner LLK_OSC Ansaugung_HUBraum-AGA_034Motorsport DMS_Xenon_R-Exterior_R-TFL_DSG_DCC_GRA_PDC_Pano_Vienna_KW-DDC_Audi Rotor 9x19 ET33_DiscoverMedia_R-Premium-Tacho_Clima MJ2013_MFL MJ2013
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22.03.2016, 10:16
Beitrag #22
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Ja, ist leider so...

ehemals Rocco 2.0TSI K04 Umbau -> 330 PS
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22.03.2016, 10:20
Beitrag #23
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Gut zu wissen, dann fahre ich seit 2 Jahren im Winter ohne Eintragung rum Big Grin

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22.03.2016, 10:22
Beitrag #24
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Ich fahr in der Mittagspause eben zum TÜV rüber.. Rolleyes
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22.03.2016, 13:20
Beitrag #25
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Also von diesen 8cm Bodenfreiheit habe ich auch noch nie in Deutschland gehört.
Bei mir fahren viele Tiefflieger mit um die 5cm Bodenfreiheit oder manchmal weniger rum und ich habe noch nie gehört das die deswegen Probleme bekommen haben.
Wird halt genauer auf die Eintragung und den Rest bei einer Kontrolle geschaut aber die Bodenfreiheit war wohl nie ein Problem.
Ist es aber nicht in der Schweiz so geregelt? Die sind da ja deutlich strenger was Tieferlegung angeht.

KW V1 FW, MBDesign KV1 19 Zoll, Dezenter Ausbau mit Rockford Fosgate Anlage Yahoo
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22.03.2016, 14:27
Beitrag #26
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Also hier in der Schweiz fährst du mit 5 cm nur einmal in ne Kontrolle, danach kannst das KFZ abschleppen lassen, die lassen dich nicht mehr weiter, und auch in Österreich fährst mit 5 cm keinen Meter mehr. Ist es in Deutschland wirklich erlaubt mit 5 cm Bodenfreiheit zu fahren im öffentlichen Verkehr? Ist das noch Altagstauglich?

Cadillac CTS-V Black Raven
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22.03.2016, 14:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2016 14:43 von SHIQZAL.)
Beitrag #27
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
So, ich kläre dann mal auf:
Es war Willkür, so wie ich es mir schon gedacht habe.
Der TÜVer hat mir alles sehr genau erklärt.
In Deutschland gilt KEINE Mindestbodenfreiheit. Das Merkblatt vom TÜV empfiehlt 8cm - diese 7cm, die mir die Beamten genannt haben, entsprechen keinem Paragrafen.
Diese angeblichen unter 7cm, die die Beamten gemessen haben, sind ebenfalls ein Witz.
Ich stand auf ebenen Untergrund und der Prüfer hat mit einer geeichten Messlatte überall eine Freigängigkeit von 80mm festgestellt.
Heißt: ALLES TIP TOP!

So und zum Thema Serienfelgen mit Serienbereifung und Verbindung mit einem neuen Fahrwerk - diese muss nicht zusätzlich abgenommen werden, da Serienräder ausreichend Freigängigkeit gewährleisten.

So und zum Thema Radgröße:
Wie ich schon richtig gesagt habe, sind verschiedene Zollgrößen inkl Reifen nahezu identisch in ihrem Durchmesser.
Das hat den einfachen Grund, weil eine zu große Abweichung im Abrollumfang die Tachoungenauigkeit erhöhen würde. Und dort gibt es nur minimale Toleranzen, das heißt wir sprechen über 1-3 mm?! Dabei darf man natürlich keine Reifen/Felgengrößen miteinander vergleichen, die nicht für das jeweilige Fahrzeug zulässig sind. Das heißt also, wie ich schon sagte meine Winterräder sind im Durchmesser identisch mit den Sommerrädern.
Ich beziehe mich dabei auf die Aussage der Beamten, dass meine Winterräder deutlich kleiner sind und somit weniger Bodenfreiheit als im Sommer vorhanden ist. BULLSHIT!

Ich habe auf jeden Fall jetzt alles schriftlich, meine Bodenfreiheit / Maße Radmitte - Koti.

Kam mich jetzt noch mal zusätzliche 60€! -.-
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22.03.2016, 14:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2016 14:36 von rawb2k.)
Beitrag #28
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Da liegt der TÜVPrüfer allerdings auch falsch! Das VdTÜV Merkblatt 751 ist eine EMPFEHLUNG ZUR ORIENTIERUNG bei der Eintragung. KEIN(!!!!) Bestandteil der STVZO. Es gibt in Deutschland KEINE Mindestbodenfreiheit. Weder von 8 noch von 7 noch sonstwas. Wenn deine Tieferlegung (legal) und vollumfänglich eingetragen ist, kann man dir höchstens Beschädigungen der Straßen (Schleifspuren müssen gesichert werden) oder Verkehrsbehinderung vorwerfen. Es gibt kein einziges zu tiefes Auto. Höchstens Autos, welche tiefer sind als ihre Eintragung erlaubt.

Kennzeichen, Leuchtmittel etc..dafür gibt es eine Mindesthöhe. Wenn diese durch deine Tieferlegung unterschritten wird, dann kann man dir auch wieder an die Karre pissen. Der Rest ist einfach nur Quatsch

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22.03.2016, 14:38
Beitrag #29
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Naja, du kannst theoretisch mit dem Datum der Untersuchung vom TÜV zur Polizei gehen und angeben das bei der Kontrolle willkürlich und ohne rechtmäßige Mittel eine Aussage getroffen wurde die dir zu Lasten gelegt wurde.
So gesehen solltest du eigentlich (wenn alles mit rechten Dingen zugeht) dein Bußgeld zurück bekommen.

Scheint im Moment rumzugehen, Kumpel von mir wurde auch letztens rausgezogen von 2 jüngeren Polizisten ("Sterne-Jäger", wie er sie gerne nennt) und nachdem er ihnen den Fahrzeugschein und den Ordner mit den ABE´s gegeben hat und es sich insgesamt auf 21 Abnahmen + ABE´s summierte waren die Herren etwas verstimmt nix gefunden zu haben.
Also wollten sie ihm Drogen unterstellen, haben ihn pinkeln lassen und am Ende zur Blutentnahme GEZWUNGEN weil der MDMA-Test nicht eindeutig negativ war auf Grund von Vermutungen und Unterstellungen.
Er freut sich schon auf das negative Ergebnis um damit zum Anwalt zu gehen.

KW V1 FW, MBDesign KV1 19 Zoll, Dezenter Ausbau mit Rockford Fosgate Anlage Yahoo
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22.03.2016, 14:43
Beitrag #30
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
(22.03.2016 14:34)rawb2k schrieb:  Da liegt der TÜVPrüfer allerdings auch falsch! Das VdTÜV Merkblatt 751 ist eine EMPFEHLUNG ZUR ORIENTIERUNG bei der Eintragung. KEIN(!!!!) Bestandteil der STVZO. Es gibt in Deutschland KEINE Mindestbodenfreiheit. Weder von 8 noch von 7 noch sonstwas. Wenn deine Tieferlegung (legal) und vollumfänglich eingetragen ist, kann man dir höchstens Beschädigungen der Straßen (Schleifspuren müssen gesichert werden) oder Verkehrsbehinderung vorwerfen. Es gibt kein einziges zu tiefes Auto. Höchstens Autos, welche tiefer sind als ihre Eintragung erlaubt.

Kennzeichen, Leuchtmittel etc..dafür gibt es eine Mindesthöhe. Wenn diese durch deine Tieferlegung unterschritten wird, dann kann man dir auch wieder an die Karre pissen. Der Rest ist einfach nur Quatsch

Ich hab mich falsch ausgedrückt, kommt davon wenn man 3 Texte gleichzeitig tippt. Big Grin
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